Corona-Impfungen und Schutzmaßnahmen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren
Vorbemerkung der Behörde für Inneres und Sport: Impfungen erfolgen in Hamburg entsprechend der Priorisierung der Coronavirus- Impfverordnung (CoronaImpfV). Diese bundesrechtliche Verordnung ist für Hamburg verbindlich anzuwenden. Zur Berechtigungsgruppe 1 (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 CoronaImpfV) zählen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr...