Anlegung von Wildblumenwiesen in Eimsbüttel

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ernst Christian Schütt (SPD-Fraktion):

Sachverhalt
Seit Jahrzehnten erleben wir – auch in Eimsbüttel – einen Rückgang der Bienenpopulationen. Diese Entwicklung hängt unter anderem mit dem mangelndem Nahrungsangebot zusammen. In besonderem Maße gilt dies für den städtischen Raum. Hier fehlt es in den Parks und Gärten oft an nektar- und pollenreichen Blühpflanzen, die Wild- und Honigbienen aber auch Schmetterlingen und viele andere Insekten als Nahrungsquelle dienen. Aus blütenreichen Mischungen von überwiegend mehrjährigen heimischen Arten zusammengesetzte Wildblumenwiesen besitzen eine wichtige Nahrungs- und Habitat Funktion für zahlreiche Insekten – insbesondere Schmetterlinge, Wildbienen und Käfer – und ermöglichen damit eine wichtige Diversifizierung von Lebensräumen. Zudem bieten sie einer Vielzahl von Vogelarten, sowohl samenals auch insektenfressenden, gute Nahrungsquellen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
1. Welche Möglichkeiten hat der Bezirk Eimsbüttel, die Anlegung von Wildblumenwiesen auf öffentlichem Grund auch im städtischen Umfeld zu unterstützen?
2. Welche öffentlichen Grünflächen insbesondere im urbanen Umfeld eignen sich aus Sicht des Bezirks besonders für eine Aussaat von Wildblumensamen?
3. Welche Möglichkeiten hat der Bezirk Eimsbüttel, Privatpersonen bei der Anlegung von Wildblumenwiesen zu unterstützen?

Zu 1. bis 3.:
Der Bezirk legt Wildblumenwiesen in den öffentlichen Grünanlagen an und fördert hierdurch die Artenvielfalt im Stadtgrün und verbessert die Insektenfreundlichkeit. Geeignet sind solche Rasen- und Wiesenflächen in den öffentlichen Grünanlagen, auf denen keine Beeinträchtigungen durch denkmalpflegerische Aspekte oder hohen Nutzungsdruck durch die Bürgerinnen und Bürger bestehen. Wo es aus fachlicher Einschätzung möglich und sinnvoll ist, werden diese Flächen als Langgraswiesen bewirtschaftet. Weiterhin gibt es seit 2003 die Möglichkeit für Dritte eine Grünpatenschaft zu übernehmen. Im Rahmen der Patenschaft wird der Bezirk beratend tätig.