Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung Hans-Dieter Ewe (SPD-Fraktion)
Sachverhalt In der Wrangelstraße 15 und 35 betreibt der Träger „SterniPark“ jeweils eine Kita. Im Genehmigungsbescheid zur Wrangelstraße 15 vom 21.12.2009 heißt es unter Punkt 20: „Die Nutzung des Außenbereichs bzw. Gartens ist von Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr zu beschränken“ (§ 72 Abs.3 HBauO).
Im Änderungsbescheid zur Wrangelstraße 35 vom 14.9.2009 heißt es: „Als zusätzliche Nebenbestimmung nach § 72 Abs.6 HBauO wird die Nutzung des Außenbereichs bzw. Gartens auf Montag bis Freitag – wie bereits vorhanden und genehmigt – festgesetzt“.
Anwohner berichten, dass sich der Betreiber der Kitas seit Beginn des Jahres nicht an die Außennutzungszeiten hält. Die Außennutzung nach 13 Uhr sei in beiden Einrichtungen die Regel.
Dies vorausgeschickt, frage ich die Bezirksverwaltung:
Haben die Außennutzungszeiten für beide Einrichtungen noch Bestandskraft?
a) wenn nein, warum nicht?
b) wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung, um den Betreiber der Kitas zur Einhaltung der Außennutzungszeiten zu veranlassen?
Antwort zu a) und b):
Gegen die genannten Auflagen zu den Außennutzungszeiten in den Genehmigungsbescheiden laufen Klagen des Trägers vor dem Verwaltungsgericht.
Auf Grund des schwebenden Verfahrens und der fehlenden abschließenden rechtlichen Entscheidung sind derzeit keine Maßnahmen möglich.