Baugrube in Schnelsen

In der ruhigen Wohnstraße Brummerredder in Hamburg-Schnelsen befindet sich eine seit Jahren brachliegende Baugrube. Für das Grundstück in Schnelsen lag der Firma Re:concept eine Baugenehmigung für ein Wohngebäude mit Tiefgarage vor. Der Bau wurde 2019 begonnen und nach Aushub der Baugrube aus unbekannten Gründen eingestellt. Mittlerweile ist die Baugenehmigung erloschen und die Firma ist nicht mehr zu erreichen.
Der Stillstand der Baugrube hat in letzter Zeit zu zahlreichen Anwohnerbeschwerden geführt. Direkt neben der Baugrube steht ein Wohnhaus, dessen Bewohner befürchtet, dass die etwa 15 mal 20 Meter große Baugrube die Statik des Hauses gefährdet. Die Abbruchkante grenzt direkt an das Grundstück und sackt durch Regen und Witterung immer weiter ab. Zudem zieht die Grube nach Angaben der Anwohner Ratten an.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleiterin:

1. Hat das Bezirksamt Maßnahmen ergriffen, um zu prüfen, ob dem Eigentümer die Gewerbeerlaubnis entzogen werden kann?
Wenn, ja welche?

Der Firmensitz befindet sich nicht im Bezirk Eimsbüttel, daher kann seitens des Bezirksamts Eimsbüttel zu etwaigen eingeleiteten Verfahren gegen die Firma keine Auskunft gegeben werden.

2. Welche Maßnahmen zur Sicherung der Baugrube wurden bereits durchgeführt?
Die Baugrube wurde verfüllt.

3. Gibt es einen Plan, was mit der Baugrube weiter geschehen soll? Wenn ja, wie sieht dieser Plan aus?
Nein. Siehe Frage 2.

4. Wem wurden die Kosten für die hoheitlichen Maßnahmen auferlegt? Wurden die Kosten eingezogen bzw. vollstreckt?
Die aufgrund der Durchführung der Ersatzvornahme entstandenen Kosten sind von der pflichtigen Person zu tragen. Eine Kostenfestsetzung ist aufgrund notwendiger Klärungen im Zusammenhang mit der Insolvenz der pflichtigen Person bislang noch nicht erfolgt. Ggf. muss nach erfolgter Kostenfestsetzung wegen zu erwartender Zahlungsunfähigkeit der pflichtigen Person eine Vollstreckung in dessen unbewegliches Vermögen veranlasst werden.