Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung, Gerlind Böwer und Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)
Sachverhalt In einem dicht besiedelten Bezirk wie Eimsbüttel sind Bäume von besonderer Bedeutung, denn sie verschönern das Stadtbild, filtern die Luft und mindern den Straßenlärm. Zudem gelten sie als Gradmesser für die Lebensqualität in der Umgebung. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die EimsbüttlerInnen ihre Bäume lieben und die Fällung eines jeden einzelnen betrauern.
Dennoch sind Fällarbeiten mitunter unumgänglich. Geplante Fällungen werden in den entsprechenden Baumfälllisten veröffentlicht. Dies ist dringend notwendig, da BürgerInnen nur dann eine Chance haben, sich zu informieren und mit geplanten Fällungen zu arrangieren, wenn Transparenz geschaffen wird. Der Bezirkspolitik wird auf diese Weise die Möglichkeit gegeben, Auskünfte zu erteilen und die geplanten Maßnahmen nach außen zu vertreten.
In Stellingen ist kürzlich aufgefallen, dass Fällungen nicht in der Liste enthalten waren. Auf Nachfrage wurde darauf verwiesen, dass es sich dabei um ein konzentriertes Genehmigungsverfahren nach § 62 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) handele.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:
1. Welche Baumfällungen werden in die Fälllisten aufgenommen?
Es werden alle separat gestellten Baumfällanträge aufgenommen. D.h. Fällanträge im Zusammenhang mit Bauvorhaben nach § 61 HBauO werden in die Fällliste aufgenommen.
2. Werden Baumfällungen, die nach § 62 HBauO genehmigt werden, in die Listen aufgenommen? Wenn nein, warum nicht?
Fällanträge die im Zusammenhang mit Bauvorhaben nach § 62 HBauO gestellt werden sind bisher nicht in die Fälllisten aufgenommen worden. Bisher wurde davon ausgegangen, dass Bauvorhaben nach §62 HBauO so komplex und umfangreich sind, dass sie in der Regel dem zuständigen Ausschuss vorgestellt werden. In diesem Zusammenhang wurden dann auch die Baumfällungen vorgetragen. Diese Praxis wird ab dem 01.03.2014 geändert. Zukünftig werden alle Fällanträge in die entsprechenden Listen übernommen.
3. Wird das in allen drei Regionalbereichen auf die gleiche Weise gehandhabt? Wenn nein, wie wird es jeweils gehandhabt?
Die bisherige Handlungsweise wurde von allen Regionalbereichen in gleicher Weise gehandhabt. Ab 01.03.2014 wird das gleiche Verfahren in allen Regionalbereichen durchgeführt.