Aufgrund der geltenden Eindämmungsverordnung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus tagen die Regional- und Fachausschüsse der Bezirksversammlung Eimsbüttel derzeit in der Regel in Form von digitalen Sitzungen. Nach bisheriger Rechtslage ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit dabei nicht oder nur stark eingeschränkt möglich gewesen.
Mit dem zweiten Gesetz zur Erleichterung der bezirklichen Gremienarbeit anlässlich der COVID-19-Pandemie vom 3. Februar 2021 hat die Hamburgische Bürgerschaft nun die Voraussetzungen dafür geschaffen, auch der interessierten Öffentlichkeit Zugang zu den Online-Sitzungen zu geben. Dafür ist ein Beschluss der Bezirksversammlung notwendig.
Bei den bisherigen Sitzungen sind zudem vereinzelt technische Probleme bei der Einwahl aufgetreten. Im Sinne einer möglichst breiten und reibungslosen Beteiligung an digitalen Sitzungen ist es daher wünschenswert, dass – unter Beachtung aller notwendigen Datenschutzauflagen – die Möglichkeit geschaffen wird, neben dem bislang vorgegebenen Programm ggf. auch andere Plattformen für die Online-Sitzungen zu nutzen.
Petitum
Die Bezirksversammlung beschließt gemäß § 13 Abs. 3 Satz 4, dass bei Online-Sitzungen der Öffentlichkeit Zugang zu den Online-Sitzungen gewährt wird. Voraussetzung ist, dass interessierte Bürgerinnen und Bürger sich zuvor beim jeweiligen Vorsitzenden/der jeweiligen Vorsitzenden bzw. der Gremienbetreuung angemeldet haben und die technischen Kapazitäten vorhanden sind.
Für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die trotzdem nicht an den Sitzungen teilnehmen können, soll das Angebot, Fragen zur Bürgerfragestunde per E-Mail einzureichen, bestehen bleiben.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke um Prüfung zu bitten, ob verschiedene Plattformen zur Durchführung von digitalen Sitzungen angeboten werden können, um jederzeit eine möglichst große und reibungslose Beteiligung sicherzustellen.
Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion