Der Bezirk Eimsbüttel geht gegen Schottergärten vor. In insgesamt 450 Fällen wurde zwischen 2019 und 2021 ein sogenanntes Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände eingeleitet, wie aus der Antwort des Bezirksamts auf eine SPD-Anfrage hervorgeht. Wird der Aufforderung zum Rückbau nicht Folge geleistet, kann das Bezirksamt Zwangsgelder verhängen.
Dazu erklärt Ines Schwarzarius, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende: „Schottergärten sind optisch fragwürdig, aber vor allem ökologisch ein echtes Ärgernis. Gerade in unserem dichtbesiedelten Bezirk brauchen wir mehr begrünte Flächen, die für Abkühlung sorgen und die biologische Vielfalt fördern. Schottergärten dagegen heizen sich im Sommer unnötig auf und sind auch für Kleintiere wie Insekten nahezu wertlos.
Dass im Angesicht des Klimawandels noch immer einige Hausbesitzerinnen und –besitzer solche „Gärten des Grauens“ anlegen, ist schlicht und ergreifend nicht akzeptabel. wir begrüßen es daher, dass das Bezirksamt hier tätig wird und das Anlegen von Schottergärten konsequent ahndet.“
Hintergrund: Das Anlegen von nicht überbauten Flächen wie Gärten ist in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO, §9) geregelt: Demnach sind unbebaute Flächen gärtnerisch zu gestalten. sie müssen außerdem wasserdurchlässig sein, um den natürlichen Wasserkreislauf aufrecht zu erhalten. Nach Angaben des Hamburger Senats ist das Anlegen von Schottergärten unzulässig, wenn gegen die genannten Regelungen verstoßen wird.