Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Eimsbüttel

Große Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung, Nils Harringa, Charlotte Nendza, Dagmar Bahr und Ines Schwarzarius (SPD-Fraktion)

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt:

Die Jugendhilfe hat zum Ziel, Kinder- und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern und vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Sie soll Benachteiligungen vermeiden oder abbauen und positive Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien erhalten oder schaffen – so ist es in § 1 SGB VIII festgeschrieben. Öffentliche und freie Träger arbeiten in zahlreichen Einrichtungen und Anlaufstellen daran, dies zu verwirklichen. Die „Jugendhilfelandschaft“ ist somit geprägt von verschiedensten Angeboten, die sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern richten. Auch im Bezirk Eimsbüttel sind diverse Jugendhilfeeinrichtungen ansässig – von Spielhäusern und Abenteuerspielplätzen über Häuser der Jugend bis hin zu Elternschulen. Sie gehören verschiedenen Trägern und machen vielfältige Angebote, die ganz unterschiedliche Zielgruppen ansprechen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

1. Welche Jugendhilfeeinrichtungen, die in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, den Sozialräumlichen Hilfen und Angeboten und/oder der Familienförderung tätig sind, befinden sich im Bezirk Eimsbüttel? (Bitte jeweils mit Adresse und Träger auflisten. Bitte auch Einrichtungen angeben, die nicht aus den entsprechenden Rahmenzuweisungen gefördert werden.)

Siehe Anlage 1 (Stand 01.06.2015).

a) Welche Angebote haben diese Einrichtungen jeweils und an welche Zielgruppen richten sie sich?

Siehe Anlage 1. Die Zielgruppen wurden nach Altersgruppen unterschieden: Kinder von 0 bis 14 Jahren Jugendliche von 14 bis 18 Jahren Heranwachsende von 18 bis 25 Jahren und Eltern. Die Angebote in den Einrichtungen sind: Beratung; Gruppenarbeit; Offener Treff, d.h. die Räume, Außengelände, Spielgeräte und – materialien stehen den Besuchern zur individuellen Nutzung Verfügung; Veranstaltungen, d.h. eigene Feste aller Art, Beteiligung an Feste und Veranstaltungen, Ferienfahrten, Tagesausflüge.

b) Wie sind die Öffnungszeiten jeweils?

Siehe Anlage 1. Öffnungszeiten sind wie folgt definiert: · Vormittags bis 12 Uhr · Nachmittags bis 18 Uhr · Abends bis 22 Uhr · Wochenende ab Freitag 14 Uhr

c) Wie viele Personalstellen sind dort jeweils vorhanden und wie viele davon unbesetzt?

Siehe Anlage 1. Dargestellt sind die Personalstellen jeweils für Sozialpädagogen oder Erzieher. Bis auf die Leitungsstellen des Spielhauses Eidelstedt und des Hauses der Jugend Niendorf waren alle Stellen besetzt.

d) Wie viele Honorarkräfte haben diese Einrichtungen jeweils?

Siehe Anlage 1.

e) Welche Einrichtungen erhalten Finanzmittel vom Bezirk Eimsbüttel und welche nicht?

Alle in Anlage 1 benannten Einrichtungen und Projekte erhalten Finanzmittel vom Bezirksamt Eimsbüttel. Alle in Anlage 2 benannten Einrichtungen erhalten keine Finanzmittel vom Bezirksamt Eimsbüttel.

Gibt es im Bezirk Eimsbüttel weitere anerkannte Jugendhilfeträger, die in den oben genannten Bereichen tätig sind, deren Einrichtungen aber bisher nicht aufgelistet sind? Wenn ja, welche? (Bitte jeweils mit Adresse angeben.)

Siehe Anlage 2. Die in Anlage 2 aufgeführten Einrichtungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe sind im Bezirk Eimsbüttel tätig. Das Jugendamt Eimsbüttel arbeitet mit diesen Einrichtungen zusammen.

 

Anlage 1

Anlage 2

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