Engpass bei nicht-investiven Sondermitteln vermeiden

Der Bezirksversammlung Eimsbüttel stehen mit den bezirklichen Sondermitteln Gelder zur Verfügung, um insbesondere Eimsbütteler Vereine, Einrichtungen und Initiativen bei der Umsetzung gemeinnütziger Projekte im Bezirk finanziell zu unterstützen.

Neben der Mittelvergabe an externe Antragsteller  wurden in der letzten Zeit durch Beschlüsse der Bezirksversammlung vermehrt umfangreiche Vorhaben unterstützt, deren Umsetzung im Bezirksamt zu verorten ist bzw. vom Bezirksamt koordiniert wird.

Zum Beispiel sind schon seit Mai 2020 Sondermittel in Höhe von 75.000 Euro für eine „qualitative und quantitative Erhebung und Analyse der derzeitigen/künftigen Parkraumbedarfssituation“ geblockt (siehe Drucksache 21-0831). Weitere Sondermittel in Höhe von 150.000 Euro sind für „begleitende Maßnahmen bei der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes“ vorgesehen (siehe Drucksache 21-1626).

Allein diese beiden Vorhaben machen mehr als 40 % des im Jahr 2021 zur Verfügung stehenden Budgets im nicht-investiven Bereich aus.

Laut Verwaltung wurden die mit Drucksache 21-0831 zur Verfügung gestellten Sondermittel in Höhe von 75.000 Euro bislang lediglich in geringem Umfang abgerufen. Ein Großteil der Mittel würde gar nicht bzw. nicht im Haushaltsjahr 2021 benötigt.

Zudem sind die mit Dr 21-1626 geforderten „begleitenden Maßnahmen bei der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes“ bereits zu einem Großteil umgesetzt und es zeichnet sich ab, dass die hierfür benötigten finanziellen Bedarfe deutlich unter den mit Drucksache 21-1626 bewilligten Sondermitteln in Höhe von 150.000 Euro liegen.

Damit auch im letzten Quartal des Jahres 2021 ausreichend nicht-investive Sondermittel für förderungswürdige, gemeinnützige Projekte zur Verfügung stehen, sollte daher unvoreingenommen geprüft werden, inwieweit bereits bewilligte, jedoch noch nicht abgerufene Mittel der beiden erwähnten Vorhaben freigegeben und die Durchführung der künftig noch geplanten Maßnahmen ganz oder teilweise in das Jahr 2022 verlegt werden bzw. mit geringerem Mitteleinsatz erfolgen kann.

Am 10. August wurde im Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport die angespannte finanzielle Situation im Bereich der nicht-investiven Sondermittel thematisiert. Um die Handlungsfähigkeit der Bezirksversammlung bei der Vergabe von konsumtiven Sondermitteln im Sinne der antragstellenden Eimsbütteler Vereine und Institutionen möglichst rasch sicherzustellen, ist Dringlichkeit geboten. Die Dringlichkeit ergibt sich insbesondere mit Blick auf die Prüfung einer möglichen Ko-Finanzierung von Projekten über Mittel des Quartierfonds (siehe Punkt 3 des Petitums), da hierfür enge Fristen gesetzt sind.

Petitum

1. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel beschließt:

a. Aus den mit Drucksache 21-1626 gebundenen nicht-investiven Sondermitteln werden 100.000 Euro freigegeben und fließen entsprechend wieder den verfügbaren konsumtiven Ermächtigungen für das Haushaltsjahr 2021 zu

b. für Klimaschutzmaßnahmen entsprechend des Klimaschutzkonzeptes werden investive Sondermittel in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.

c. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Kultur und Sport – bei Hinzuladung der Mitglieder des Ausschusses für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung – einen Überblick über den Mittelabfluss der mit Drucksache 21-1626 zur Verfügung gestellten Sondermittel zu geben und darzustellen, ob und in welchem Umfang zusätzlich zu den unter 1.a genannten 100.000 Euro weitere Sondermittel freigegeben werden können.

 

2. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel beschließt:

a. Die mit Drucksache 21-0831 gebundenen nicht-investiven Sondermittel in Höhe von 75.000 Euro werden freigegeben und fließen entsprechend wieder den verfügbaren konsumtiven Ermächtigungen für das Haushaltsjahr 2021 zu.

b. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, im Stadtplanungsausschuss darzustellen, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt bezirkliche Sondermittel benötigt werden, um die in Drucksache 21-0831 skizzierte Bedarfsanalyse durchzuführen.

c. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, zu prüfen, ob bei bereits eingegangenen, noch nicht aufgegriffenen Sondermittelanträgen – insbesondere beim Sondermittelantrag des HEBC von 1911 e.V. (Vorlaufende Planungskosten für das HEBC-Projekt zur Renovierung & Erweiterung des Vereinsgebäudes) – Möglichkeiten einer Ko-Finanzierung über den Quartiersfonds bestehen. Hierüber soll im nächsten Hauptausschuss berichtet werden.

Gabor Gottlieb, Ernst Christian Schütt und SPD-Fraktion