Entwicklung der Personalkostensteigerungen durch Tarifsteigerungen in Kultur- und Sozialeinrichtungen

Angesichts der zu erwartenden Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst der Länder durch die im
Oktober gestarteten Tarifverhandlungen ist für die in Eimsbüttel tätigen Kultur- und Sozialeinrichtungen
mit einem Mehraufwand für die Personalkosten zu rechnen, die nicht so einfach aus eigenen Mitteln zu
bewältigen sind. Es müssen also Wege gefunden werden, wie zu erwartende Mehrkosten aus der Tarifund
Besoldungsrunde der Länder aufgefangen werden können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleiterin:

1. Wie viele Einrichtungen im Bezirk Eimsbüttel, die aus den Rahmenzuweisungen der Fachbehörden
gemäß der im Bezirk vorgenommenen Feinspezifikationen gefördert werden, unterliegen dem
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
der Länder (TV-L)?

Antwort Jugendamt:
Im Zuwendungsrecht gilt das sogenannte „Besserstellungsverbot“. Insofern sind
Personalkosten maximal in Höhe des TV-L anzuerkennen. Es ist uns nicht bekannt, ob/
welche geförderten Einrichtungen dem TVöD oder anderen Tarifverträgen unterliegen.

Antwort Fachamt Sozialraummanagement:
Bei den Rahmenzuweisungen „Stadtteilkultur“ und „Offene Seniorinnen- und Seniorenarbeit“
unterliegt keine Einrichtung den genannten Tarifverträgen.

2. Wie viele Einrichtungen bezahlen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „angelehnt an den TV-L“
und sind damit an die Tarifvereinbarungen gebunden?

Antwort Jugendamt:
Von den aus den Rahmenzuweisungen OKJA/JSA, FamFö und SAE-Alt geförderten
Einrichtungen bezahlen nach unserem Kenntnisstand 20 Einrichtungen ihre Mitarbeiter*innen
„in Anlehnung an den TV-L“.

Antwort Fachamt Sozialraummanagement:
Es orientieren sich bei der „Stadtteilkultur“ 3 Einrichtungen mit geförderten
Stammpersonalkosten und bei der „Offene Seniorinnen- und Seniorenarbeit“ 1 Einrichtung mit
geförderten Stammpersonalkosten am TV-L.

3. Ist aus Sicht des Bezirksamtes bei den genannten Einrichtungen ein Bedarf an
Personalverstärkungsmitteln zu erwarten und wie wurde bei früheren Tarifrunden mit solchen
Bedarfen verfahren?

Antwort Jugendamt:
In den bisherigen Ansätzen in den jeweiligen Zuwendungen aus den Rahmenzuweisungen
OKJA/JSA, FamFö und SAE-Alt sind die derzeit gültigen Personalkosten kalkuliert. Bisher sind
noch keine Personalkostensteigerungen aus den noch laufenden Tarifverhandlungen
berücksichtigt. Insofern ist bei den Einrichtungen ein Bedarf an Nachbewilligungen für
Personalkostensteigerungen zu erwarten.
Bisher wurden Personalkostensteigerungen durch nachträgliche Erhöhungen der
Rahmenzuweisungen sowie aus Haushaltsresten des Bezirksamtes ausgeglichen und
nachbewilligt.

Antwort Fachamt Sozialraummanagement:
Aus dem Tarifabschluss werden sich mit Sicherheit höhere Personalkosten bei den Trägern
der Einrichtungen ergeben. Wenn diese durch Umschichtungen im Kosten- und
Finanzierungsplan nicht ausgeglichen werden können, wird es einen Bedarf für
Personalverstärkungsmittel geben. Bei früheren Tarifrunden wurden diese entweder durch
Erhöhungen der Rahmenzuweisungen durch Bürgerschaftsbeschluss, durch Umschichtungen innerhalb der Zuwendungen oder durch die Träger selbst ausgeglichen.