Die Bezirksversammlung Eimsbüttel nimmt nachstehend Stellung zum vorliegenden Referentenentwurf des Schulentwicklungsplans 2019.
Beschlussvorschlag
• Die Entscheidung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), den aus dem Jahr 2012 stammenden Schulentwicklungsplan (SEPL) vollständig zu überarbeiten und auf die aktuellen und künftigen Bedürfnisse auszurichten, wird begrüßt. Gleiches gilt für die Absicht, an den bestehenden Klassengrößen festzuhalten und die bestehenden Höchstgrenzen beizubehalten.
• Die schulischen Planungsregionen sollen, um Abstimmungsprobleme zu vermeiden, künftig den bezirklichen Planungsregionen angeglichen werden.
• Es bedarf eines nachvollziehbaren Verfahrens zur Überleitung von Schülerinnen und Schülern in weiterführende Schulen.
• Die Standortsuche zur Neugründung je einer Campus-Stadtteilschule mit vier Stadtteilschulzügen in den Stadtteilen Lokstedt und Schnelsen soll in enger Abstimmung mit der Bezirksversammlung und dem Bezirksamt erfolgen.
• Das Kerngebiet Eimsbüttels und seine besondere schulische Situation soll weiterhin im Blick behalten werden. Die Einrichtung eines zusätzlichen weiterführenden Schulstandortes an der Bundesstraße 58 wird begrüßt.
• Maßnahmen zur Inklusion müssen unter bezirklicher Beteiligung entwickelt und fortgeführt werden.
• Für die Abstimmung baulicher Vorhaben von Fachbehörde und Bezirk ist ein gemeinsames Gremium wünschenswert.
• Der Schulentwicklungsplan soll 2024 fortgeschrieben werden.
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel begrüßt die Schulentwicklungsplanung und insbesondere die Entscheidung der Schulbehörde, die Planungen für die staatlichen Grundschulen, Stadtteilschulen und Gymnasien vollständig zu überarbeiten und den zu erwartenden Entwicklungen anzupassen. Insbesondere begrüßt die Bezirksversammlung die Absicht der Fachbehörde, an den bestehenden Klassengrößen festzuhalten und die bestehenden Höchstgrenzen beizubehalten. Weiterhin sollen maximal 19 (in Stadtteilen mit sozial schwierigen Rahmenbedingungen) bzw. 23 Schülerinnen und Schüler die Klassen der Grundschulen besuchen. Angesichts steigender Geburtenzahlen aufgrund der Attraktivität Hamburgs für junge Familien durch die vielfältigen Angebote im Bereich der Kindertagesbetreuung, insbesondere des Rechtsanspruchs auf kostenfreie Grundbetreuung, und im Ganztagsbereich ist eine weiter steigende Zahl von Schülerinnen und Schülern zu erwarten. Die Behörde für Schule und Berufsbildung reagiert darauf mit der Gründung neuer Schulen, darunter auch Grundschulen, und mit Zu- und Umbauten der bestehenden Schulen. In diesem Zusammenhang wird auch für einzelne Grundschulen eine erhöhte Zügigkeit vorgesehen.
Die Bezirksversammlungen wurden mit einem Schreiben der BSB vom 7. Mai 2019 um eine Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Schulentwicklungsplan bis zum 16. August 2019 gebeten. Aufgrund von Rückmeldungen aus den Reihen der Bezirksversammlungen, insbesondere mit Hinweis auf die durch die Neuwahl der Bezirksparlamente erforderliche Konstituierung, wurde diese Frist bis zum 30. August 2019 verlängert. Nach Eingang der Stellungnahmen aller zu befassenden Gremien will die Deputation der BSB voraussichtlich bis zu den Herbstferien über den Schulentwicklungsplan beschließen.
1. Zuschnitt der schulischen Planungsregionen
Der Bezirk Eimsbüttel hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die schulseitigen Zuschnitte nicht mit den Zuschnitten der Regionen für die Kommunalpolitik und für die Jugendhilfe im Bezirk kompatibel sind. Aus Sicht der Bezirksversammlung Eimsbüttel besteht weiterhin Handlungsbedarf bei der Lösung des Problems, welcher Zuschnitt kooperationsfördernd für die Gestaltung der künftigen Bildungslandschaft sein wird. Die kommunalpolitische Struktur und die soziale Infrastruktur im Bezirk Eimsbüttel sind in drei Regionen gegliedert:
• Region 1, Kerngebiet – mit den Stadtteilen Eimsbüttel, Rotherbaum, Harvestehude und Hoheluft-West
• Region 2, Lokstedt – mit den Stadtteilen Lokstedt, Niendorf und Schnelsen
• Region 3, Stellingen – mit den Stadtteilen Eidelstedt und Stellingen.
Die lokalen Angelegenheiten wurden bislang in den jeweils diesen Regionen zugeordneten kommunalpolitischen Ausschüssen (Regionalausschüsse: Kerngebietsausschuss, Regionalausschuss Lokstedt und Stellingen) verhandelt. Diese regionale Zuständigkeit im Bildungsbereich hat sich bewährt und wird bei der Neufestlegung der Ausschussstruktur zwischen den Fraktionen beachtet werden. Die Regionen haben jeweils regional zuständige ASD-Dienststellen. Der Jugendhilfe in der Region steht jeweils eine Regionalleitung vor. Die Planungs- und Kommunikationsstrukturen sowie die Kooperationsbeziehungen der sozialen Infrastruktur sind überwiegend an diesen Regionen ausgerichtet.
Die Grenzen der 2009 geschaffenen vier Regionen der Schulentwicklungsplanung schneiden hingegen die Grenzen der seit langer Zeit bestehenden bezirklichen Regionen im Bezirk Eimsbüttel:
• Die RSK-Region 8 durchschneidet den Stadtteil Eimsbüttel und umfasst nur einen Teil des Kerngebiets (Stadtteile Rotherbaum, Harvestehude, Hoheluft-West).
• Die RSK-Region 9 umfasst einen Teil des Kerngebiets sowie einen Teil der Region Stellingen.
• Die RSK-Region 10 umfasst nur einen Teil des Regionalbereiches Lokstedt (Stadtteile Lokstedt und Niendorf).
• Die RSK-Region 11 umfasst einen Teil der Region Lokstedt (Stadtteil Schnelsen) und einen Teil der Region Stellingen (Stadtteil Eidelstedt).
Diese Aufteilung hat sich aus Sicht der Bezirksversammlung für die erforderlichen Kommunikationsstrukturen und Kooperationsbeziehungen zwischen den Schulen und dem außerschulischen Bereich als wenig zweckdienlich erwiesen. So hat sich die Steuerungsgruppe Regionale Bildungskonferenzen im Bezirk Eimsbüttel für die flächendeckende Einrichtung Lokaler Bildungskonferenzen (LBK) auf der Basis der Stadtteile entschieden und auf dieser Grundlage werden auch die relevanten Planungsdaten generiert. Die Grenzen der Schulregionen sind also im Sinne einer gemeinsamen Planungsgrundlage und auch im Sinne des künftigen Sozialmonitorings in der Stadt sobald als möglich den bezirklichen Regionen anzupassen.
2. Modellgrundschulen Klasse 1-6
Im Bezirk Eimsbüttel sind zwei Grundschulen im Schuljahr 10/11 als Modellprojekte der sechsstufigen Grundschule gestartet (Region 9 – Grundschule Rellinger Straße und Region 10 – Grundschule Vizelinstraße). Der Schulversuch ist auf zehn Jahre angelegt und bedarf naturgemäß, nicht zuletzt bei der Überleitung der Schüler und Schülerinnen der 6ten Klassen in die umliegenden weiterführenden Schulen, der besonderen Unterstützung durch die Fachbehörde. Insbesondere die Grundschule Rellinger Straße wird als Modellgrundschule 1-6 aufgrund ihrer besonderen Qualitäten von Familien in Eimsbüttel sehr gut angenommen. Aus bezirklicher Sicht dient ein Schulversuch einer modellhaften Erprobung neuer Vorgehensweisen und bedarf auch weiterhin einer ausführlichen qualitativen Begleitung und Evaluierung.
3. Weiterführende Schulen in jedem Stadtteil
Aus Sicht der Bezirksversammlung Eimsbüttel ist es sinnvoll, dass in jedem Stadtteil mindestens eine weiterführende Schule mit einer Oberstufe vorhanden ist. Das Angebot einer weiterführenden Schule ist ein positiver Standortfaktor für den Stadtteil, beeinflusst ggf. Wohnortentscheidungen von Eltern und kann positiven Einfluss auf die soziale Durchmischung im Stadtteil haben. Bei direktem Bezug zum Stadtteil kann ein solcher Schulstandort durch kooperativ entwickelte Nutzung zu einem Ort des Gemeinwesens mit vielfältigen Angeboten ausgestaltet werden und damit zu besseren Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen.
Vorrangig zu betrachten ist der bisher unterversorgte Bereich Burgwedel/Schnelsen-Nord. Die Bezirksversammlung begrüßt daher die vorgesehene Neugründung einer Campus-Stadtteilschule mit vier Stadtteilschulzügen im Stadtteil Schnelsen.
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel setzt sich dafür ein, die Schulen im Bezirk so aufzustellen, dass sie künftig in verstärktem Maße als offene Orte im Stadtteil begriffen werden. Dies schließt die öffentliche Benutzung von Schulhöfen ebenso ein wie die Nutzung von Räumlichkeiten wie z.B. Sporthallen durch Vereine außerhalb der Schulzeiten. Die Behörde für Schule und Berufsbildung wird daher gebeten, im Prozess der Neu- und Umplanungen von Schulstandorten entsprechende bauliche und organisatorische Voraussetzungen für eine verstärkte Öffnung der Schulen in den jeweiligen Stadtteil zu schaffen.
4. Neugründung von Schulstandorten im Bezirk Eimsbüttel
Bei der Entwicklung der Schülerzahlen im Bezirk Eimsbüttel wird eine Steigerung von insgesamt 19,5 Prozent bis zum Jahr 2030 erwartet, wobei im Bereich der Grundschulen mit einem Wachstum von 23 Prozent und im weiterführenden Bereich von einem Zuwachs in Höhe von rd. 17,5 Prozent ausgegangen wird. Diesem Zuwachs müssen Fachbehörde und Bezirkspolitik mit einer vorausschauenden Planung Rechnung tragen.
Zur Versorgung der steigenden Schülerzahlen wird den Vorschlägen der Fachbehörde zur Herrichtung eines Grundschulstandortes an der Isestraße (2,5zügig) und zur Einrichtung eines zusätzlichen weiterführenden Schulstandorts an der Bundesstraße 58 – unter Voraussetzung einer angemessenen und bedarfsgerechten Sanierung der Unterrichtsräume – gefolgt, wenngleich die Ballung von Gymnasien im Kerngebiet kritisch gesehen wird und vor diesem Hintergrund eine Stadtteilschule geeigneter erscheint. Anzustreben ist, dass der neue Standort in der Region 8 keine Schüler aus den umliegenden Stadtteilschulen zieht und so deren Standorte gefährdet.
In der Region 9 wird in der Schwenckestraße die dreizügige Wolfgang-Borchert-Schule neu gegründet und der Schulstandort in der Telemannstraße nach Sanierung als eigenständiger vierzügiger Grundschulstandort geführt.
Für die Region 10 begrüßt die Bezirksversammlung die vorgesehene Neugründung einer weiterführenden Campus-Stadtteilschule mit drei Stadtteilschulzügen. Die Suche nach einem geeigneten Standort im weiterhin wachsenden Stadtteil Lokstedt soll in enger Kooperation mit der Bezirksversammlung und dem Bezirksamt erfolgen.
Für die Region 11 begrüßt die Bezirksversammlung die vorgesehene Neugründung einer weiterführenden Campus-Stadtteilschule mit vier Stadtteilschulzügen in Schnelsen. Die Suche nach einem geeigneten Standort soll in enger Kooperation mit der Bezirksversammlung und dem Bezirksamt erfolgen.
5. Umbau und Zubau von Schulstandorten
Der Neubau von Wohnungen sowie die Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau, zum Beispiel in Stadtteilen wie Lokstedt und Stellingen, sorgt im gesamten Bezirk Eimsbüttel für Zuzug, was Mehrbedarf in den Schulen zur Folge hat. Die geplanten Umbauten und Zubauten an einzelnen Schulstandorten sollen mit den baulichen Entwicklungsvorhaben des Bezirkes abgestimmt werden. Um insbesondere das räumliche Leitbild Eimsbüttel 2040 im Schulentwicklungsprozess im Blick zu behalten, hält die Bezirksversammlung eine enge Zusammenarbeit zwischen den bezirklichen Gremien und der Behörde für Schule und Berufsbildung für erforderlich. Auch vor dem Hintergrund des Eimsbütteler Wohnungsbauprogramms und den Planungen zu Spiel-, Sport- und Aufenthaltsflächen ist eine Gesamtabstimmung der Planungen unabdingbar. Bei Umbau- und Zubaumaßnahmen soll der Bedarf nach Ruheräumen, Differenzierungsräumen und Mensa etc. ebenso berücksichtigt werden wie der Zuwachs an Fach- und Unterrichtsräumen.
Im Sinne guter Lehr- und Lernbedingungen ist auch im Falle einer vorgesehenen Erhöhung der Zügigkeit von Schulen zu berücksichtigen, dass ausreichend Flächen nach dem Musterflächenprogramm zur Verfügung stehen. Dies schließt den bedarfsgerechten Ausbau der Essensbereiche/Mensen ein.
In der Region 8 sind in der Schule An der Isebek (Bismarckstr. 83/Bundestr. 98) sowie in der Schule Turmweg und im Wilhelm-Gymnasium Baumaßnahmen in Realisierung, nach deren Fertigstellung die Schule An der Isebek vier- bis fünfzügig ausgelegt werden soll.
Bei der Ida-Ehre-Schule, der einzigen Stadtteilschule der Region, ist die Sekundarstufe I am Standort Bogenstraße als siebenzügige Ganztagsschule geplant, die ab der 7. Jahrgangsstufe in einzelnen Jahrgängen auch acht Parallelklassen führen soll. Angesichts der besonderen Bedarfe der Schule als Schwerpunktschule der Inklusion und der begrenzt vorhandenen räumlichen Kapazitäten bzw. der historisch bedingten Raumsituation mit relativ kleinen Klassenräumen erscheint die Zielvorgabe schwerlich realisierbar. Die Bezirksversammlung ersucht daher die BSB, die vorgesehenen Planungen im Dialog mit der Schulgemeinschaft zu überarbeiten. Das gleiche gilt für den geplanten Ausbau des Gymnasiums Kaiser-Friedrich-Ufer zur 4,5-Zügigkeit, wo gleichfalls kein Zubau geplant ist.
In der Region 9 soll die Stadtteilschule Stellingen nach Fertigstellung der Erweiterungs- und Umbauten dauerhaft am Standort Brehmweg zusammengeführt werden. An allen Schulen im Bereich Eimsbüttel-West und Stellingen ist eine erhöhte Zügigkeit vorgesehen, der mit einer vorausschauenden Raumplanung begegnet werden muss.
Auch im Bereich 10 (Lokstedt und Niendorf) ist aufgrund der Geburtenraten und der Ausweisung neuer Wohnquartiere von einer Steigerung der jährlichen Grundschulanmeldungen auszugehen. Aus diesem Grund sind im Rahmen einer Erhöhung der Zügigkeit an den Standorten Sachsenweg, Döhrnstraße, Sethweg, Vizelinstraße sowie der Stadtteilschule Niendorf Baumaßnahmen in der Prüfung bzw. Realisierung. Hier erwartet die Bezirksversammlung eine rasche Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.
Bei den Gymnasien Bondenwald und Corveystraße sind Baumaßnahmen in der Realisierung bzw. Erweiterungsmöglichkeiten in der Prüfung, wobei im Falle des Gymnasiums Corveystraße angesichts der schon bestehenden faktischen Fünfzügigkeit von Jahrgang 5 bis 10 eine schnelle Entscheidung hinsichtlich der Erweiterungsmöglichkeiten wünschenswert ist.
In der Region 11 mit den Stadtteilen Eidelstedt und Schnelsen ist aufgrund der Geburtenraten gleichfalls eine Steigerung der jährlichen Einschulungen zu erwarten. Um die vorgesehene Erhöhung der Zügigkeit zu erreichen, sind an den Standorten Anna-Susanna-Stieg und Frohmestraße (4 auf 5-zügig), Heidacker (3 auf 4-zügig) sowie am Gymnasium Dörpsweg (4 auf 5-zügig) Baumaßnahmen erforderlich. Auch hier erwartet die Bezirksversammlung eine rasche Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.
6. Inklusion
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel geht davon aus, dass beim Thema Inklusion umfassende schulinterne und schulflankierende Maßnahmen notwendig sein werden, die sich auch direkt in den Stadtteilen bzw. in den Sozialräumen auswirken werden und somit unter Mitwirkung der bezirklichen Gremien geplant und umgesetzt werden.
7. Schulwegsicherheit
Die Bezirksversammlung weist darauf hin, dass eine umfassende Schulentwicklungsplanung das räumliche Umfeld der Schulen betrachten und eine bedarfsgerechte Infrastruktur auch auf den Schulwegen zum Ziel haben sollte, so dass Schülerinnen und Schüler sicher und selbstständig zur Schule kommen. Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin das Ziel verfolgt wird, für alle Schulen in Eimsbüttel Schulwegpläne zu erarbeiten, um sichere Schulwege auszuweisen, Engpässe und Gefahrenstellen zu identifizieren und notfalls zu beseitigen.
8. Geltungsdauer des vorliegenden Schulentwicklungsplanes
Die Festlegung einer Geltungsdauer für den vorliegenden Schulentwicklungsplan würde allen Beteiligten eine höhere Planungssicherheit und mehr Klarheit hinsichtlich der erforderlichen Entwicklungsschritte bieten. Die zeitliche Absehbarkeit weiterer Entwicklungsschritte sorgt für die Einhaltung und Umsetzung von Auswertungsmaßnahmen und sichert die Einbindung der bezirklichen Ebene in die weitere Entwicklung. Aus bezirklicher Sicht ist eine zeitliche Begrenzung des Schulentwicklungsplanes auf fünf Jahre, also 2019 – 2024, angemessen. Kann dies nicht umgesetzt werden, sollte es zum Jahr 2024 eine Auswertung der Schulentwicklungen im Bezirk inklusive einer Prognose der zu erwartenden bzw. nötigen Weiterentwicklungen geben.
Im Übrigen schließt sich die Bezirksversammlung der Stellungnahme des Bezirksamts Eimsbüttel (Drucksache 21-0066) an.
Ernst Christian Schütt, Gabor Gottlieb, Ines Schwarzarius, Koorosh Armi, Moritz Altner, Dagmar Bahr, Ralf Meiburg, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Paulina Rügge, Janina Satzer, Annika Urbanski und Torge Urbanski (SPD-Fraktion)