Folgen der Corona-Krise abmildern: Kulturelle und soziale Infrastruktur unterstützen

Die andauernde Corona-Pandemie hat auch in Eimsbüttel tiefgreifende Folgen für das soziale und kulturelle Leben. Zahlreiche Vereine und Einrichtungen im Bezirk sind aufgrund ausbleibender Einnahmen in ihrer Existenz bedroht. Der Hamburger Senat sowie die Bundesregierung haben umfangreiche Hilfspakete aufgelegt, um die materiellen Folgen der Corona-Krise insbesondere für Selbstständige und Betriebe abzufedern. Doch auch diese wichtigen Soforthilfen können in einigen Fällen Einnahmeausfälle nicht ausgleichen.

Die Bürgerhäuser, Theater, Sportvereine und zahlreiche soziale Einrichtungen prägen unseren Bezirk. Um diese unerlässliche soziale Infrastruktur aufrechterhalten zu können, sind in der aktuellen Lage besondere Anstrengungen erforderlich. Deshalb sollte auch die Bezirksversammlung Eimsbüttel im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag zur Unterstützung von Vereinen, Initiativen und Einrichtungen leisten. Zur Bewältigung von materiellen Folgen sollen daher Sondermittel reserviert werden, welche nach Abstimmung mit der Verwaltung schnell freigegeben werden können.

Zurzeit stehen für das Jahr 2020 Mittel in Höhe von rd. 756.000 Euro aus dem nicht-investiven Bereich zur Verfügung, davon sind konsumtive Ermächtigungen in Höhe von 171.819,92 Euro übertragbar bis zum Ende des Haushaltsjahres 2020. Die Bezirksversammlung sollte einen großen Anteil für die Unterstützung der Eimsbütteler Initiativen einplanen, aber auch die künftigen Bedarfe im restlichen Jahr im Blick haben.

Petitum

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel beschließt:

  1. Zur Unterstützung von Eimsbütteler Institutionen bei der Bewältigung der materiellen Folgen der Corona-Pandemie, insbesondere in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport, wird ein Betrag von 250.000 Euro aus konsumtiven bezirklichen Sondermitteln reserviert.
  2. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, die der Verwaltung bekannten Bedarfe in den genannten Bereichen zu nennen, welche nicht über entsprechende Maßnahmen des Bundes bzw. der Freien und Hansestadt Hamburg gedeckt werden können.
  3. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, darzustellen, ob und wie diese Bedarfe aus bezirklichen Sondermitteln gedeckt werden können.
  4. Aus Gründen der Dringlichkeit wird bei der Förderung durch bezirkliche Sondermittel im Rahmen dieses Programmes ausnahmsweise auf die Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn hingewirkt.
  5. Die Kriterien und Modalitäten werden im Weiteren vom Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport bzw. dem Hauptausschuss festgelegt.

Gabor Gottlieb, Ernst Christian Schütt, Ines Schwarzarius, Koorosh Armi, Moritz Altner, Dagmar Bahr, Ralf Meiburg, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Paulina Rügge, Janina Satzer, Annika Urbanski und Torge Urbanski (SPD-Fraktion)