Sachverhalt
Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat die Bundesrepublik Deutschland sich verpflichtet, den Grundsatz der Inklusion in allen gesellschaftlichen
Bereichen und auf allen institutionellen Ebenen umzusetzen. Die Verpflichtung gilt also auch für alle Bundesländer und jede einzelne Kommune. In Hamburg gibt es vielfältige Bemühungen, dem hohen Anspruch der UN-Konvention gerecht zu werden. Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft ist aber langwierig und nicht in wenigen Legislaturen zu erledigen. Vielmehr handelt es sich um einen Entwicklungsprozess, der eines gesellschaftlichen Konsenses und einer entsprechenden Haltung bedarf. Für den Schulbereich hat Hamburg mit dem § 12 Schulgesetz die rechtliche Grundlage geschaffen
für den gemeinsamen Unterricht aller Kinder und eine Entwicklung eingeleitet, die Schritt für Schritt Kindern, die bisher in Förder- und Sonderschulen unterrichtet wurden, die Möglichkeit gibt, alle allgemeinbildenden Schulen zu besuchen. Die Umsetzung der UN-Konvention an den Eimsbütteler Schulen, aber auch im öffentlichen Raum insgesamt, wirft viele Fragen auf, die im Ausschuss für Bildung, Integration und Sport (BIS) gemeinsam mit Experten diskutiert werden sollen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Integration und Sport möge zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung Eimsbüttel beschließen:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, unter Hinzuziehung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Frauen und Gleichstellung, Herrn Professor Hans Wocken und die zuständige Referentin der Behörde für Schule und Berufsbildung, Frau Dr. Angela Ehlers, in zwei getrennte Sitzungen des BIS einzuladen.
Andreas Reichel (GAL-Fraktion)
Petra Löning (SPD-Fraktion)
Nils Harringa (SPD-Fraktion)
Zaklin Nastic (Fraktion DIE LINKE)