Sachverhalt
Immer wieder kommt es zu unerfreulichen Zwischenfällen zwischen Wegewarten und Bauherren, da die Bauherren häufig übersehen, fristgerecht Baustellenzufahrten zu ihren Baustellen beim Wegewart zu beantragen. Nach dem Wegegesetz beauftragt der Wegewart dann i.d.R. eine Straßenbaufirma mit dem Einbau einer Asphaltdecke.
Nach Angaben von Mitarbeiterinnen aus dem Management des öffentlichen Raumes (MR) lassen nicht selten Bauherren Stahlplatten auf der Fläche der Überfahrten aufbringen, die jedoch nicht zulässig sind, insbesondere deshalb, weil es immer wieder zu Unfällen von Fußgängern kommt, die auf dem Stahl ausrutschen und stürzen.
Entsprechend müssen Wegewarte bei Kenntnisnahme so gesicherter Überfahrten auch notfalls die Baustelle sperren bis der Bauherr einen entsprechenden Antrag gestellt und die Kostenübernahme erklärt hat. Die Folgen sind unterbrochene Baumaßnahmen, frustrierte Bauherren und entnervte Behördenmitarbeiterinnen, deren Zeit ohnehin durch Stellenkürzungen sehr eingeschränkt ist.
Bisher gibt es einen eher leicht zu überlesenden Hinweis („Vor Baubeginn bitte Anzeige beim Wegewart“ o.ä.) auf der Rückseite der Baugenehmigung. Dagegen würde z.B. ein einzelner (roter?) Hinweiszettel, der der Baugenehmigung beigefügt werden könnte, all diese Probleme beseitigen. Darauf sollte nicht nur der formale Ablauf erläutert werden, sondern auch, warum das Aufbringen von Stahlplatten nicht statthaft ist. In der Konsequenz hätten wir aufgeklärte und zufriedene Bürger und entlastete Mitarbeiterinnen beim MR.
Beschlussvorschlag
Vor diesem Hintergrund bittet die Bezirksversammlung den Bezirksamtsleiter zu prüfen, ob mit einem vertretbaren Aufwand bei Erteilung von Baugenehmigungen Hinweiszettel „Wichtige Information vor Baubeginn“ beigefügt werden können.
Peter Schreiber und SPD-Fraktion