Humanitäre Grundsätze bei Abschiebungen wahren

Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen sieht sich auch der Bezirk Eimsbüttel verstärkt durch die Probleme der Asylpolitik herausgefordert. Das betrifft vor allem die Frage der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen, aber auch die Abschiebepraxis.

Gerade bei Abschiebungen in den Wintermonaten ist zu berücksichtigen, dass die Flüchtlinge in ihren Heimatländern ohne eine Bleibe sein könnten und ihnen deshalb bei einer Abschiebung die Obdachlosigkeit drohen würde.

Es muss daher sichergestellt werden, dass bei derartigen Maßnahmen humanitäre Grundsätze eingehalten werden.

Beschlussvorschlag

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Behörde und dem Senat dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Prüfung von Asylanträgen die Einhaltung humanitärer Grundsätze gewährleistet wird.

Insbesondere soll in den Wintermonaten die Abschiebung von Flüchtlingen nicht vollzogen werden, wenn

  1. die Abschiebung in ein Gebiet mit problematischen Witterungsbedingungen erfolgen soll und zudem
  2. nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Abschiebung für den betroffenen Flüchtling mit einer temporären Obdachlosigkeit oder der temporären Unterbringung in einer Barackensiedlung ohne fließend Wasser und Heizung einhergeht.

Charlotte Nendza, Gabor Gottlieb, Ernst Christian Schütt, Ines Schwarzarius, Sabine Jansen und SPD-Fraktion

Anna Gallina, Volker Bulla und die GRÜNE-Fraktion