IT-Zuschuss zum Zweiten

Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)

Sachverhalt In der letzten Wahlperiode der Bezirksversammlung hat die Bürgerschaft im Entschädigungs-leistungsgesetz einen IT-Zuschuss in Höhe von 1.2000 Euro für Bezirksabgeordnete eingeführt. Jeder Abgeordnete erhält diesen Zuschuss nur auf Antrag.

Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 104/XVIII des Bezirksabgeordneten Lutz Schmidt (FDP) vom 19.10.2009 war ersichtlich, dass zum Zeitpunkt der Beantwortung der kleinen Anfrage nicht alle Abgeordneten von diesem Recht Gebrauch gemacht hatten. Aufgeschlüsselt nach Fraktionen hatten bei der CDU-Fraktion 17 Abgeordnete, bei der Fraktion „Die LINKE“ 3 Abgeordnete, bei der FDP-Fraktion kein Abgeordneter, bei der GAL-Fraktion 9 Abgeordnete und bei der SPD-Fraktion 15 Abgeordnete den IT-Zuschuss beantragt.

Ich frage die Bezirksverwaltung:

1. Wie viele Eimsbütteler Abgeordnete haben den IT-Zuschuss in der vergangenen 18. Wahlperiode seit der Beantwortung der kleinen Anfrage (104/XVIII) beantragt? (Bitte geben Sie eine numerische Aufschlüsselung fraktionsweise ohne Nennung der jeweiligen Namen.)

In der 18. Wahlperiode sind nach der Anfrage folgende Antragstellungen/Auszahlungen erfolgt:

CDU 2 Mitglieder
FDP 3 Mitglieder (alle)
GAL 2 Mitglieder (darunter eine Nachbenennung ab dem 29.4.10)

2. Wie viele Eimsbütteler Abgeordnete haben den IT-Zuschuss in der aktuellen 19. Wahlperiode bereits beantragt? (Bitte geben Sie eine numerische Aufschlüsselung fraktionsweise ohne Nennung der jeweiligen Namen.)

Alle 51 BV-Mitglieder in der XIX-Legislaturperiode haben eine IT-Pauschale beantragt und erhalten.

Tags: