Sachverhalt
Die Jugendhilfeplanung ist in § 80 SGB VIII verankert. Dabei handelt es sich um ein Instrument, um die Handlungsfelder in der Jugendhilfe systematisch, längerfristig und nachhaltig zu entwickeln. Sie wird mit dem Ziel aufgestellt, gute Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien zu erhalten, zu schaffen und zu fördern. Damit soll ein qualitativ und quantitativ bedarfsgerechtes Jugendhilfeangebot erstellt werden. Die Planung fungiert als zentrales Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe. Sie soll gesellschaftliche Entwicklungen, die das Leben der Kinder und Jugendlichen beeinflussen, berücksichtigen und die fachliche Qualität in den Diensten, Maßnahmen und Angeboten der bezirklichen Jugendhilfe weiterentwickeln.
Im Kern umfasst die Jugendhilfeplanung erstens eine Bestandaufnahme von Zahl, Funktion, Ausstattung und Wirksamkeit aller Einrichtungen, Dienste und Angebote, die sich an junge Menschen und ihre Familien richten. Zweitens wird eine Maßnahmenplanung und drittens eine Finanzplanung erstellt. An diesem Planungsprozess sind die Träger der freien Jugendhilfe sowie die Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern zu beteiligen.
Um die Eimsbütteler Jugendhilfe längerfristig und bedarfsgerecht fortzuentwickeln, sollte im Bezirk eine systematische Jugendhilfeplanung aufgestellt werden.
Petitum
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass dem Jugendhilfeausschuss in einer seiner ersten Sitzungen im Jahr 2015 ein mögliches Verfahren zur Aufstellung einer Jugendhilfeplanung für den Bezirk Eimsbüttel vorgestellt wird. Insbesondere soll geprüft und dargestellt werden, in welchem Zeitrahmen eine Jugendhilfeplanung erfolgen kann, wie das Zusammenwirken zwischen Verwaltung und JHA ausgestaltet werden soll und wie die Beteiligung von Freien Trägern, Schulen und Kitas und der Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen und deren Eltern durchgeführt werden kann.
In einem weiteren Schritt sollen dann notwendige bzw. wünschenswerte Maßnahmen festgelegt werden, für die dann abschließend der Finanzbedarf zu ermitteln ist.
Nils Harringa und SPD-Fraktion
Gabriela Küll und GRÜNE-Fraktion