KatWarn beim Herbstorkan „Christian“

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Marc Schemmel, Gabor Gottlieb, Koorosh Armi und Peter Schreiber (SPD-Fraktion)

Sachverhalt Seit 2011 gibt es in Hamburg das Katastrophenwarnsystem „KATWARN“. KATWARN bietet für Hamburg die Möglichkeit, sich per SMS vor Großgefahren warnen zu lassen. Bei der Anmeldung muss lediglich ein Hamburger Postleitzahlen-Gebiet angegeben werden, für welches man die Warnungen erhalten möchte. Am 28. Oktober 2013 fegte der Herbstorkan „Christian“ über Hamburg hinweg und verursachte immense Schäden.
Wir fragen daher die zuständige Fachbehörde:

1. Gab es für die Eimsbüttler Postleitzahlen-Gebiete Warnungen vor dem Herbststurm „Christian“?

a. Wenn ja, für welche Postleitzahlen-Gebiete und wann wurden die Warnungen versandt?

b. Wenn nein, warum nicht?

Es fällt in die originäre Zuständigkeit des Deutschen Wetterdienstes (DWD), die Öffentlichkeit über bevorstehende und aktuelle Unwetterereignisse zu informieren. Demnach hatte der DWD am 28. Oktober 2013 auch umfassend über die Medien vor dem Herbststurm „Christian“ gewarnt. Zudem wurde dieser Herbststurm vom DWD nicht als ein extremes Unwetter eingestuft, bei dem Anweisungen durch die Behörden hätten erfolgen müssen. Aufgrund der vom DWD erfolgten Klassifizierung erfolgte keine Warnung über „KatWarn“.

2. Gab es seit Errichtung des Systems KATWARN Warnungen für die Eimsbüttler Postleitzahlen-Gebiete? Wenn ja, jeweils wann, bei welchen Gelegenheiten und für welche Gebiete?

Seit Errichtung des Systems „KatWarn“ gab es zwei Warnungen, bei denen auch Eimsbütteler Postleitzahlengebiete betroffen waren. Im Juni 2012 wurden im Rahmen der Maßnahmen bzgl. eines Bombenfundes auf dem
Heiligengeistfeld die Bürgerinnen und Bürger des Postleitzahlengebietes 22769 und im April 2013 wurden aufgrund eines Großbrandes in der Reichsbahnstraße die Bürgerinnen und Bürger des Postleitzahlengebietes 22525 gewarnt. Darüber hinaus hat die Behörde für Inneres und Sport seit Bestehen dieses Systems drei Testwarnungen an alle Hamburger Postleitzahlengebiete versandt.

3. Nach welchen Kriterien werden Warnungen über das KATWARN-System allgemein bekannt gegeben?

Warnungen werden über das Katastrophenwarnsystem „KatWarn“ erst dann ausgelöst, wenn bei Katastrophen und/oder Großschadenslagen die betroffene Bevölkerung über die etablierten Warnmittel Rundfunk, Fernsehen, Videotext, Untertitelungen, Sirenen und/oder Lautsprecherfahrzeuge entsprechende Warnungen und Informationen erhalten hat.

Tags: