Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung, Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)
Sachverhalt Altkleidersammlungen sind als Spendenaktionen und Wiederverwertung im Sinne des Recycling weit verbreitet. Der Bereich ist zum Teil gemeinnützig geprägt, aber es gibt auch gewerbliche Anbieter. Dabei ist durchaus umstritten, ob jeweils die Wohltätigkeit im Vordergrund steht oder nicht doch primär kommerzielle Zwecke verfolgt werden. Und so ist die Kritik nicht nur insgesamt sondern auch an einzelnen Anbietern, denen mangelnde Seriosität vorgeworfen wird, groß.
Die Sammlungen erfolgen zu einem großen Teil durch Sammelcontainer. Für eine Aufstellung der Container im öffentlichen Raum wird eine Sondernutzungsgenehmigung der jeweiligen Bezirksämter benötigt. Medienberichten zufolge wird geschätzt, dass rund 400 Sammelcontainer für Altkleider in Hamburg illegal, d.h. ohne entsprechende Genehmigung, aufgestellt wurden.
Daher frage ich die Bezirksverwaltung:
1. Für wie viele Altkleider-Sammelcontainer gibt es in Eimsbüttel Sondernutzungsgenehmigungen und an welchen Standorten (bitte nach Stadtteilen gliedern)?
Für die gewerblichen Erlaubnisse ist die BSU, Amt U3 Abfallwirtschaft, zuständig. Der Bezirk Eimsbüttel hat 2013 keine Erlaubnisse erteilt. In der Regel stehen die Altkleidercontainer auf Privatgrund.
2. Gibt es Beschwerden oder Erkenntnisse über illegal aufgestellte Kleider-Sammelcontainer in Eimsbüttel? Wenn ja, zu welchen Standorten?
Beschwerden lagen bzw. liegen nicht vor. Unerlaubt aufgestellte Altkleidercontainer wurden in folgenden Belegenheiten im Rahmen der Vorwegnahme durch den Bezirk entfernt:
– Lohkampstraße/ Ecke Burbekstraße,
– Kollaustraße 118,
– Schulterblatt 135,
– Grindelberg (Grünanlage Brahmsallee),
– Vereinsstraße (Günanlage Altonaer Str./Amandastr.),
– Hallerstraße (Grünanlage ggü. Haus-Nr. 22)
3. Wie geht die Verwaltung gegen illegal aufgestellte Sammelcontainer vor?
Aufforderung der Abräumung, Vorwegnahme, Verwahrung und anschließende Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren.
4. Wurden 2013 Maßnahmen gegen illegal aufgestellte Sammelcontainer eingeleitet oder vorgenommen? Wenn ja, welche und an welchen Standorten jeweils? Wenn nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu Nr. 2 und 3.
5. Welche Genehmigungen müssen für das Aufstellen eines Sammelcontainer von welcher Behörde vorliegen?
Zuständig ist die BSU, Amt U3 Abfallwirtschaft.