Künftige denkmalgerechte Nutzung des Sassenhofs

Sachverhalt

Der Sassenhof, 1759 erstmals aktenkundig erwähnt befindet sich auf einer 1,4 Hektar großen Fläche an der Schleswiger-Straße und an Wendlohstraße. Er wird maßgeblich durch zwei historische Fachwerkgebäude und ein Anfang des 20. Jahrhundert errichtetes Wohnhaus geprägt. Ein Backhaus, Kleintierstall, Garagengebäude und ein Lagerhaus ergänzen die Anlage. 1988 wurde der Hof mitsamt den landwirtschaftlich genutzten Freiflächen unter Denkmalschutz gestellt.

Ein Teil der Hofanlage ist seit Jahren baufällig und erfordert erheblichen Sanierungsaufwand. Um das historisch wertvolle Ensemble zu erhalten, sollten die Gebäude funktional in ein wirtschaftlich tragfähiges Gesamtkonzept integriert und planungsrechtlich gesichert werden. Avisiert war die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Hotelanlage beziehungsweise Pflegeheim unter Erhalt des geschützten Gebäudebestands.

Nach 15 Jahren und mehreren Planungsabläufen mit verschiedenen Investoren stellte sich heraus, dass der erforderliche Bauumfang für diese Zwecke so groß ist, dass er nicht mehr denkmalgerecht unterzubringen ist. Daher soll das Bebauungsplanverfahren eingestellt werden.

Von der Einstellung des Verfahrens bleiben Denkmalschutz und Landschaftsschutz unberührt. Laut Auskunft der Verwaltung hat der Eigentümer des Hofes mit umfangreichen Sicherungsmaßnahmen begonnen. Wie eine künftige Nutzung des Ensembles aussehen könnte, ist offen.

Petitum/Beschluss:

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Kulturbehörde einen Vertreter in eine der nächsten Sitzungen des Regionalausschusses Lokstedt entsendet, um über die Vorstellungen des Denkmalschutzamtes zur künftigen Nutzung des Sassenhofes zu berichten.

Die Vorsitzende wird ferner gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der Eigentümer des Sassenhofes zu der Sitzung eingeladen wird.

 

Rüdiger Rust und SPD-Fraktion