Mehr Transparenz bei Baugenehmigungen

Sachverhalt

Über neue Bauvorhaben und die entsprechenden Genehmigungen wird wegen des Datenschutzes der Antragsteller in vertraulicher / nicht-öffentlicher Sitzung entschieden.  Allerdings hat die Öffentlichkeit und insb. die Nachbarschaft ein berechtigtes Interesse an den Verfahren, da durch die neuen Bauten die Umgebung für lange Zeit geprägt wird. Das Interesse ist insbesondere dann berechtigt, wenn von den bereits bekannten Festsetzungen des jeweiligen Bauplans z.B. durch Ausnahmegenehmigungen erheblich abgewichen werden soll, weil dann im Vorwege nicht offenkundig war, wie die Bebauung genau aussehen wird.

Die gesetzlichen Spielräume für eine öffentliche Beteiligung / Information über eine Information der jeweiligen unmittelbaren Nachbarn hinaus sind gering. Eine öffentliche Behandlung eines Bauverfahrens kann nur erfolgen, wenn der Bauherr dem zustimmt.  Trotzdem ist es ein wichtiges Anliegen, die allgemeine Akzeptanz in die baurechtlichen Entscheidungen und die daraus folgenden Bauten zu schaffen oder zu erhöhen.

Dieses Anliegen der Akzeptanz und auch Transparenz muss im Rahmen der – wie geschildert ohnehin geringen – rechtlichen Möglichkeiten mit dem Interesse des Datenschutzes der jeweiligen Bauherren in Einklang gebracht werden. So kann z.B. die öffentliche Akzeptanz, Transparenz und Beteiligung im Rahmen der Ermessens- und Abwägungsentscheidungen als ein Kriterium bei den baurechtlichen Verfahren gewürdigt und berücksichtigt werden.

Um die Akzeptanz gerade bei solchen Verfahren, bei denen größere Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanerischen oder baurechtlichen Festsetzungen beantragt werden oder zu erwarten sind, soll der Antragsteller in Zukunft gefragt werden, ob er mit einer öffentlichen Behandlung seines Antrages einverstanden ist. Und bei einem Einverständnis der Antrag auch in öffentlicher Sitzung behandelt werden.

 Beschluss:

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, bei allen baurechtlichen Verfahren und Entscheidungen, bei denen erhebliche Befreiungen oder Ausnahmen vom jeweiligen Bebauungsplan oder Baurecht oder sonstigen bodenrechtlich relevanten Normen beantragt werden oder zu erwarten sind oder erhebliche Eingriffe in den Baumbestand zu erwarten sind, insbesondere also solche Verfahren, die vor Genehmigung dem Hamburgischen Oberbaudirektor vorgelegt werden müssten, den jeweiligen Antragsteller unter Bezugnahme auf die politische Beschlusslage zu fragen, ob er mit einer öffentlichen Behandlung des jeweiligen Antrages in den bezirklichen Gremien einverstanden ist.

Bei positiven Rückmeldungen der Antragsteller sollen die Anträge dann in den jeweils zuständigen Ausschüssen öffentlich vorgestellt und behandelt werden.

 

Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion
Anna Gallina und GRÜNE-Fraktion