Offene Kinder- und Jugendarbeit in Eimsbüttel

Mit ihren vielfältigen Angeboten schafft die Offene Kinder- und Jugendarbeit Möglichkeiten für
Begegnung, Bildung und Freizeitgestaltung. Sie stärkt Kinder und Jugendliche in ihrer sozialen
Kompetenz, Kreativität und im konstruktiven Umgang mit Konflikten.
Mit der vorliegenden Anfrage sollen für den Bezirk Eimsbüttel die bestehenden Einrichtungen im Jahr
2024 erfragt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleiterin:

1. Wie viele Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bestehen im Bezirk Eimsbüttel?
Bitte nach Stadtteilen geordnet angeben.

Im Bezirk Eimsbüttel gibt es aktuell 20 Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Im Übrigen s. Tabelle.

2. An welchen Standorten sind sie zu finden?
Siehe Tabelle.

3. Für welche Altersgruppen machen sie jeweils Angebote?
Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bilden gemeinsam mit anderen
Angeboten im Sozialraum für junge Menschen und deren Familien ein Netzwerk der sozialen
Infrastruktur. Für eine attraktive Ausrichtung stimmen die Einrichtungen ihre Angebote für
junge Menschen und ihre Familien im Sozialraum miteinander ab. Dies führt ggf. auch zu einer
Veränderung und Anpassung der Zielgruppen.

Grundsätzlich richtet sich die OKJA an die Kernzielgruppen der Kinder von 6-14 J. und
Jugendlichen/Jungerwachsenen von 10-27 Jahren. Auf den Abenteuerspielplätzen werden in
der Regel offene Freizeitangebote für Kinder bis 14 Jahren angeboten. Die Eimsbütteler
Einrichtungen haben sich auf die neuen gesellschaftlichen Bedingungen eingestellt und die
Zielgruppen teilweise ausgeweitet und angepasst, sodass auch Angebote für Jugendliche und
Familien vorgehalten werden. Die Spielhäuser haben sich darüber hinaus geöffnet auch für
Eltern, Großeltern und andere Begleit- und Aufsichtspersonen, die an den Familientagen
ebenfalls willkommen sind. Kinder vor Schuleintritt kommen in der Regel in Begleitung,
Schulkinder ohne ihre Eltern. In den Häusern der Jugend, Jugendclubs und im
Mädchenzentrum werden in der Regel Angebote für ältere Kinder, für Jugendliche und
Jungerwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres angeboten. Hier ist die
Alterszielgruppe ab 21 J. tatsächlich aber nur sehr vereinzelt noch unter den Besucher:innen
zu finden.

4. Welche Angebote werden jeweils gemacht?
In Eimsbüttel stehen für die jungen Menschen vielfältige und zielgruppenübergreifende
Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bereit. Die Fachkräfte eröffnen den
Besucherinnen und Besuchern mit unterschiedlichen Methoden und Arbeitsformen Lern- und
Erfahrungsfelder, in denen diese ihre Stärken und Fähigkeiten erkennen und weiterentwickeln
können. Dazu bieten unsere Einrichtungen den jungen Menschen wichtige Freiräume und
unterstützen ihre Selbstbildungsprozesse auf der Basis verlässlicher und wertschätzender
Beziehungen. Für die Angebotsgestaltung ermöglichen sie den jungen Menschen, ihre
Interessen, Bedürfnisse und Impulse einzubringen und diese angemessen zu berücksichtigen.
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit bietet als eigenständiges und auf Freiwilligkeit fußendes
pädagogisches Arbeitsfeld Angebote zur Freizeitgestaltung, außerschulischen Bildung und
Unterstützung.

In den unterschiedlichen Einrichtungstypen gibt es
– Pädagogisch begleitete offene Freizeitangebote und Treffpunkte
– Offene Gruppenangebote der Jugendbildung sowie Medienbildung
– Offene Angebote in Spiel, Sport und Geselligkeit
– Förderung von Jugendkultur, Musik, Kunst
– Offene Angebote zur Gesundheitsförderung und Suchtprävention
– Ferienangebot
– Angebote zum internationalen Jugendaustausch
– Veranstaltungen in den Einrichtungen und im Stadtteil

Die Themenschwerpunkte orientieren sich im Sinne der Lebensweltorientierung ausdrücklich
an den Interessen, Wünschen und Bedarfen der jungen Menschen und können sehr vielfältig
und unterschiedlich sein.

5. An welchen Tagen zu welchen Zeiten können sie jeweils von Kindern und Jugendlichen aufgesucht
werden?

Siehe Tabelle.

6. Wie werden die einzelnen Einrichtungen finanziert?
Bitte eine detaillierte Auflistung der Finanzierungsformen angeben, insbesondere:
– Art der Finanzierung: Wird die jeweilige Einrichtung durch öffentliche Fördermittel,
Entgeltfinanzierung oder andere Mittel finanziert?
– Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen: Erfolgt die Finanzierung z.B. über ein
jugendhilferechtliches Dreiecksverhältnis, durch Landesrechtsvorbehalte oder im Rahmen
niedrigschwelliger ambulanter Hilfen?

Die 20 Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden aus der
Rahmenzuweisung für Offene Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit finanziert.
Sie wird von der Sozialbehörde zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt. Zur Verteilung der
Mittel macht das Bezirksamt Eimsbüttel einen Verteilungsvorschlag, der im
Jugendhilfeausschuss abgestimmt und beschlossen wird.
Bei der Finanzierung der neun kommunalen Einrichtungen handelt es sich um die Kosten aus
Verwaltungstätigkeit.

Die Finanzierung der freien Träger erfolgt nicht über Leistungsentgelte im Rahmen des
sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses. Die zwölf Einrichtungen in freier Trägerschaft
werden vielmehr durch Zuwendungen gefördert. Dazu wird von der Verwaltung ein
entsprechender Bescheid erlassen.

Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit streben neben ihren pädagogischen
Angeboten eine bedarfsgerechte sozialräumliche Kooperation an. Ziel dieser Kooperation ist
es, jungen Menschen ein niedrigschwelliges, flexibles und vielfältiges Angebotsspektrum im
jeweiligen Sozialraum zugänglich zu machen. Dabei finden häufig neben den Angeboten der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit unter dem Dach der Einrichtung weitere Angebote,
insbesondere der Jugendsozialarbeit, der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und
Familienhilfe (SAJF) sowie der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN) statt.

Anhang: Tabelle