Parksituation in der Sottorfallee

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ernst Christian Schütt, Rüdiger Rust und Jutta Seifert (SPD-Fraktion)

Die Anfrage wird – von der Behörde für Inneres und Sport (hier: Straßenverkehrsbehörde des PK 23) – wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:

Die generelle Parksituation im Bereich Lokstedt ist durch einen zum Teil hohen Parkdruck gekennzeichnet. So auch in der Sottorfallee, welches sich auch in dem in der Anfrage dargestellten Parkverhalten der Anwohner/Besucher widerspiegelt.

Vor diesem Hintergrund prüft die Abteilung „Straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten“ des Polizeikommissariats 23 (PK 23) die Anordnungen von Halteverboten und/oder Parkflächen stets intensiv und unter Betrachtung unmittelbarer und mittelbarer Auswirkungen. Das heißt, in diese Betrachtung fließen auch die Auswirkungen auf angrenzende Straßen/Straßenzüge bzw. den Stadtteil und/oder benachbarte Stadtteile mit ein. Zwar findet stets eine an den individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Straße orientierte Prüfung statt, allerdings sind auch die allgemeinen Grundsätze für Verwaltungshandeln (z.B. gleiche Entscheidung bei gleichgelagerten Sachverhalten etc.) einzuhalten.

Die in der Anfrage den konkreten Fragen vorangestellte Bemerkung, ein Parken auf der Fahrbahn „würde dazu führen, dass aufgrund der Breite der Sottorfallee Stadtreinigungsfahrzeuge oder Löschzüge nicht mehr hindurchfahren könnten, da bereits einseitiges Parken auf der Straße ausreicht, um die Passierbarkeit für breite Fahrzeuge zu erschweren“, ist nur dann korrekt, wenn die derzeit angeordnete Parkordnung nicht eingehalten wird.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Straßenverkehrsbehörde des PK 23 die Fragen der Mitglieder der Bezirksversammlung wie folgt:

Sachverhalt:

Die Sottorfallee in Lokstedt ist eine ruhige und – abgesehen von Besuchern des Bürgerhauses Lokstedt – überwiegend von Anwohnern befahrene Straße. Da viele Bäume auf den Gehwegen stehen, sind diese nicht durchgängig frei begehbar. Angesichts der – im Vergleich mit anderen Verbindungsstraßen zwischen dem Grandweg und dem Lokstedter Steindamm – relativ geringen Breite der Straße stellen viele Anwohner ihr Fahrzeug halb auf dem Gehweg ab, was jedoch nicht auf beiden Seiten zulässig ist.

Ein Parken auf der Straße würde dazu führen, dass aufgrund der Breite der Sottorfallee Stadtreinigungsfahrzeuge oder Löschzüge nicht mehr hindurchfahren könnten, da bereits einseitiges Parken auf der Straße ausreicht, um die Passierbarkeit für breite Fahrzeuge zu erschweren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

1. Wie beurteilt die Behörde die Parksituation in der Sottorfallee und anderen Verbindungsstraßen zwischen dem Grandweg und dem Lokstedter Steindamm?
a. Wird dort Handlungsbedarf gesehen? Wenn ja, inwiefern?

Nein.
Bei Beachtung der gültigen straßenverkehrsbehördlichen Anordnung (halbseitiges Gehwegparken auf der linken Seite Fahrtrichtung Lokstedter Steindamm) ist für diese Verkehrsfläche die günstigste Situation geschaffen.

b. Bestehen bereits Pläne, den Parkraum neuzugestalten? Wenn ja, bitte darstellen.
Seitens der Polizei bestehen keine Pläne den Parkraum neu zu gestalten. Sollte aus anderen Bereichen eine Initiative dazu bestehen, so müsste aus hiesiger Sicht auch eine Umgestaltung der anderen Verbindungsstraßen zwischen dem Grandweg und dem Lokstedter Steindamm erfolgen (siehe Vorbemerkung). Die Ausgestaltung wäre nach unserem Erachten nur analog der Gestaltung des Grandweges möglich (wechselseitiges Parken auf der Fahrbahn, Einbau von Einengungen, Fahrstreifenmarkierung etc.). Da dieses in der Sottorfallee aufgrund des vorhandenen Baumbestandes nur sehr eingeschränkt möglich ist und die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und andere größere Fahrzeuge auch möglich sein muss, würde eine Umgestaltung zu einer spürbaren Verringerung der zulässigen Parkfläche führen.

2. Ist es möglich, den Parkraum so zu gestalten, dass in der Sottorfallee künftig auf beiden Straßenseiten geparkt werden kann?
a. Wenn ja, inwiefern? (Bitte darstellen, wie der Parkraum gestaltet werden müsste.)
b. Wenn nein, warum nicht?

Zu 2.a.: Ja, allerdings mit den Folgen wie unter Antwort zu 1.b. angegeben.