Reitwege im Niendorfer Gehege

Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung Marc Schemmel (SPD-Fraktion)

Sachverhalt In den 1990er Jahren hat es in der Kommunalpolitik eine intensive Diskussion über Reitwege im Niendorfer Gehege bzw. Reitwegeverbindungen zwischen der Eidelstedter Feldmark und dem Niendorfer Gehege gegeben.

Ich frage die Verwaltung:

1. Welche Wege im Niendorfer Gehege sind zum Reiten freigegeben? Wenn möglich, bitte in einer Karte kennzeichnen.

Im Niendorfer Gehege gibt es zwei kleine ausgewiesene Reitwege, die am Ponyhof beginnen und auch dort enden. Die kleinere der beiden Routen führt um die eingezäunten Ponywiesen, die größere führt in einer Schleife durch den angrenzenden Wald.

2. Welche Wege und/ oder Reitwegeverbindungen im Niendorfer Gehege sind nicht zum Reiten freigegeben bzw. wo gelten weitere Regelungen (Absitzen, etc.) und warum?

Grundsätzlich ist im gesamten Hamburger Erholungswald das Reiten nur auf extra ausge-wiesenen Reitwegen erlaubt (Landeswaldgesetz § 9 Abs.1). Auf allen übrigen Wegen sind das Reiten und auch das Führen von Pferden im Wald verboten.
Bei der Errichtung des Reitwegekonzeptes durch die Landesforstverwaltung im Jahr 1994 wurde in enger Abstimmung mit der „Projektgruppe Niendorfer Gehege“ (Vertreter der Lokalpolitik und Naturschutzverbände) beschlossen, dass eine Querung der Kollau mit Pferden verboten sei. Man wollte damit eine Übernutzung des kleinen Reitweges im Niendorfer Gehege mit Pferden des Reitstalles der Eidelstedter Feldmark vermeiden. Aus diesem Grund befinden sich an den Kollau-Brücken die Schilder „Reiten verboten“.

3. Gibt es Anbindungen an andere Reitwege/ Reitwegesysteme und wenn ja, welche bzw. wenn nein, warum nicht?

Die beiden vorhandenen Reitwege im Niendorfer Gehege wurden 1994 im Zuge des Neu-aufbaus des Ponyhofes speziell für das geführte Reiten von Kindern auf Ponys eingerichtet. Aufgrund der ausschließlichen Nutzung durch geführte Ponys sind die Reitwege entsprechend schmal und verlaufen überwiegend parallel zu vorhandenen Wegen. Eine Anbindung an andere Reitwege wurde aufgrund der zu erwartenden Übernutzung ausdrücklich vermieden.

4. Ist aus Sicht der Verwaltung eine Änderung der geltenden Reglungen hinsichtlich der Reitwege und/ oder Reitwegeverbindungen sinnvoll und wenn ja, an welchen Stellen und warum bzw. wenn nein, warum nicht?

Das Gebiet um den Ponyhof mit dem angrenzenden Grillplatz, dem Cafe Corell und den vor-handen Parkplätzen ist ein Besucherschwerpunkt im Erholungswald Niendorfer Gehege. Die Gefahr einer Überstrapazierung und Übernutzung der vorhandenen Reitwege wäre bei einer zusätzlichen Nutzung durch andere Pferde nach wie vor gegeben. Die Reitwege sind an die Nutzung durch geführte Ponys angepasst. Ein Ausweichen ist auf den schmalen Reitwegen nicht möglich ohne den parallel verlaufenden Besucherverkehr zu beeinträchtigen.

Die bestehende Regelung erlaubt ein verträgliches Neben- und Miteinander unterschiedlicher Nutzungen. Zusätzliche Kapazitäten für eine Erweiterung der Reitwege/-verbindungen sind in dem intensiv besuchten Erholungswald nicht vorhanden. Eine Änderung wird deshalb als nicht sinnvoll erachtet.