Sportanlage Groß Borsteler Str. 25h

Kleine Anfrage nach §24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Herrn Marc Schemmel – SPD-Fraktion –

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Die Sportanlage Groß Borsteler Straße 25h in Niendorf gehörte früher der Vereins- und Westbank. 2005 wurde die Vereins- und Westbank in die HypoVereinsbank integriert.

Die Anlage, die im B-Plan Niendorf 3 vom 03.05.1978 als „Private Sportanlage“ ausgewiesen ist, umfasst einen Sportplatz, 6 Tennisplätze und ein Clubhaus. Einem Aushang am Clubhaus ist zu entnehmen, dass die RGM Gebäudemanagement seit dem 1. Januar 2008 die Verwaltung des Objektes übernommen hat.

Die Sportanlage sieht verwildert und ungepflegt aus. 1. Wer ist derzeit Eigentümer der Sportanlage/ des Gebäudes Groß Borsteler Str. 25h?

1. Wer ist derzeit Eigentümer der Sportanlage/ des Gebäudes Groß Borsteler Str. 25h?

Da es sich um eine private Sportanlage handelt, liegen der Verwaltung keine Informationen vor.

2. Von wem und in welchem Umfang wird die Sportanlage Groß Borsteler Str. 25h derzeit genutzt?
Siehe Antwort zu 1.

3. Welche Sportflächen in welcher Größe umfasst die Sportanlage Groß Borsteler Str. 25h?

Siehe Antwort zu 1.

4. In welchem Zustand befinden sich die Sportflächen auf der Sportanlage Groß Borsteler Str. 25h?

Siehe Antwort zu 1.

5. Welche Bauten in welcher Größe umfasst die Sportanlage Groß Borsteler Str. 25h?

Auf dem südlichen Grundstück befindet sich ein eingeschossiges Clubhaus mit Schwimmbad und Hausmeisterwohnung. Die BGF beträgt ca. 800m2.

6. In welchem Zustand befinden sich die Bauten auf der Sportanlage Groß Borsteler Str. 25h?

Siehe Antwort zu 1.

7. Welche Pläne werden für die künftige Nutzung der Sportanlage Groß Borsteler Str. 25h verfolgt?

Für die aufgelassene Sportanlage soll über ein Bebauungsplanverfahren eine gewerbliche Nutzung entwickelt werden. Eine entsprechende Aufstellungsinformation erfolgte in der Sitzung des StaPla am 20.10.2009. Die Grobabstimmung der Planinhalte erfolgt am 5.02.2010.

a) Ist ggf. die Aufgabe der Sportanlage Groß Borsteler Str. 25h geplant und wenn ja, zu wann?

Siehe Antwort zu 7.

b) Inwieweit ist ggf. eine öffentliche (Mit-) Nutzung durch örtliche Sportvereine, etc. möglich und geplant?

Siehe Antwort zu 7.

c) Inwieweit ist ggf. eine Übernahme der Sportanlage Groß Borsteler Str. 25h durch die Stadt möglich und geplant?

Über die Übernahme von Sportanlagen in das Sportvermögen entscheidet die Behörde für Kultur, Sport und Medien, Sportamt.