Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung, Herrn Marc Schemmel, Herrn Rüdiger Rust, Frau Anne Schum, Frau Jutta Seifert, Herrn Gabor Gottlieb – SPD-Fraktion
Die Anfrage wird – von der Behörde für Kultur, Sport und Medien – wie folgt beant-wortet:
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und GAL wird ausgeführt, dass ein Sportentwicklungsplan erstellt werden soll, um ressortübergreifend Perspektiven für eine gezielte Weiterentwicklung des Sports zu formulieren.
Die Ausschreibung sollte ab Anfang März erfolgen; bis Ende 2009 soll eine Bestandsaufnahme der Sporteinrichtungen/ Zielgruppenbedürfnisse und bis Ende 2010 die Konzeptentwicklung für Sportstätten erfolgen. Die Umsetzung ist für die Jahre 2011 bis 2015 vorgesehen.
In den Hamburger Bezirken und Stadtteilen gibt es unterschiedlich ausgeprägte Bedarfe und zu berücksichtigende Zielgruppen. Bei der Aufstellung eines Sportentwicklungsplanes sollten daher die Bezirksämter und Bezirksgremien angemessen beteiligt und deren Kompetenzen und Erfahrungen mit einbezogen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Im Sportentwicklungsplan sollen Perspektiven für eine gezielte Weiterentwicklung des Sports ressortübergreifend formuliert werden.
a)Welche konkreten Ziele und welche Perspektiven für die Sportentwicklung sollen mit dem Sportentwicklungsplan verfolgt werden?
b) Bis wann soll der Sportentwicklungsplan fertig gestellt sein?
c) Welche „Ressorts“ sollen in welcher Form eingebunden werden?
Zu 1.:
a) Die Freie und Hansestadt Hamburg wird in den Jahren 2009 und 2010 unter wissenschaftlicher Begleitung eine Sportentwicklungsplanung erarbeiten. Grundlage dieser Planung sind das Sportverhalten und die Sportbedürfnisse der Hamburger Bevölkerung und die daraus resultierenden Anforderungen für ein zeitgemäßes Sporttreiben sowie dessen Rahmenbedingungen (Zuständigkeiten, Aufgabenverteilung, Infrastruktur). Zu deren Analyse sollen alle notwendigen Daten erfasst bzw. neu erhoben werden. Darauf aufbauend sollen Lösungsvorschläge entwickelt werden, wie möglichst vielen Menschen in Hamburg die positive Wirkung des Sports zugute kommen kann. Um dieses Ziel zu erreichen, steht am Ende des Prozesses ein Konzept mit konkreten und sozialräumlich differenzierten sowie adressatengerechten Umsetzungsstrategien und einem strukturierten Maßnahmenplan für alle Akteure des Sports in Hamburg.
b) Der Sportentwicklungsplan soll bis zum 31. Dezember 2010 fertig gestellt sein.
c) Sport ist ein Querschnittsthema, daher berührt die Sportentwicklung unterschiedliche Ressorts. Insbesondere sind neben dem Sportbereich die Bereiche Gesundheit, Stadtentwicklung, Bau, Schule, Kita, Jugend, Soziales, Wissenschaft, Integration und Familie, berührt. Die Ressorts werden durch die Lenkungs- und Projektgruppe beteiligt und im weiteren Verfahren durch Experten in thematischen Arbeitsgruppen eingebunden.
2. Der Prozess soll durch eine Projektgruppe/ einen Beirat begleitet werden.
a) Wann wurde/ wird der Beirat eingerichtet?
b) Wie wird der Beirat in den Prozess der Sportentwicklungsplanung eingebunden?
c) Wer gehört dem Beirat an und in welcher Funktion bzw. wer soll dem Beirat angehören und in welcher Funktion?
d) Inwieweit werden die Bezirke beteiligt?
Zu 2.:
a) – c) Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.
d) Die Bezirke werden durch das für Sport federführende Bezirksamt formell eingebunden. Hinsichtlich weiterer Beteiligungen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen, da die Bezirke jedoch in der Entwicklung und Umsetzung ein wichtiger Partner sind, soll die adäquate Beteiligung in jedem Fall sichergestellt werden.
3. Welche Kosten sind mit der Erarbeitung des Sportentwicklungsplans verbunden und wofür jeweils?
Zu 3.:
Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen.
Ausschreibung
4. Welche Aufträge sollen im Zusammenhang mit dem Sportentwicklungsplan vergeben werden?
5. Wann und wo sind diese Aufträge ausgeschrieben worden?
6. Wann ist das Ablaufdatum für die Ausschreibung(en)?
7. Von wem wurden die auszuschreibenden Aufträge im Zusammenhang mit dem Sportentwicklungsplan festgelegt und wer war daran beteiligt?
Zu 4. bis 7.:
Die zuständige Behörde hat den Auftrag zur Durchführung einer Sportentwicklungsplanung an zehn Unternehmen ausgeschrieben. Einreichfrist für die Angebote war der 15. April 2009, zurzeit werden die Angebote geprüft.
8. Sind die Bezirksämter beteiligt worden und wenn ja, wann und in welcher Form?
Zu 8.:
Die Bezirksämter wurden über das Verfahren und weitere Vorgehen in Sachen Sportentwicklungsplanung am 16. Februar 2009 informiert.
Bestandsaufnahme
9. Bei der Entwicklung des Sportentwicklungsplans soll eine Bestandsaufnahme der Sporteinrichtungen erfolgen. Was ist in diesem Zusammenhang unter „Sporteinrichtungen“ zu verstehen? Welche „Sporteinrichtungen“ sollen begutachtet werden?
10. In welchem Zeitraum soll die Bestandsaufnahme erfolgen?
11. Begutachtungen und Bewertungen von Sportstätten werden bzw. wurden von unterschiedlichen Stellen durchgeführt. So haben bspw. die Bezirke 2008 ihre Sportplätze für die Anmeldung sanierungsbedürftiger Anlagen überprüft. 2010 wird zudem der Pflegezustandsbericht erneuert werden.
a) Sollen im Zusammenhang mit der Bestandsaufnahme der Sporteinrichtungen auch Bewertungen der Anlagen vorgenommen werden und wenn ja, inwieweit werden die Bezirke hierbei beteiligt?
b) Inwieweit werden Untersuchungen / Begutachtungen von Hamburger Sporteinrichtungen ggf. parallel durchgeführt, da bspw. 2010 der Pflegezustandsbericht erneuert wird?
Zielgruppenbedürfnisse
12. Im Zusammenhang mit dem Sportentwicklungsplan sollen Zielgruppenbedürfnisse festgelegt werden.
a) Welche Zielgruppen sollen dabei besonders berücksichtigt werden?
b) Von wem wurden die Zielgruppen festgelegt?
c) Werden bei der Zielgruppenbetrachtung auch
aa) die spezifischen Bedürfnisse von Mädchen/ Jungen bzw. Frauen/ Männern,
bb) die Neuorganisationen im Kita- und Schulbereich (z.B. Ganztagsschulen) auf das Freizeitverhalten der Kinder und Jugendliche,
cc) der Hochschulsport,
dd) der Betriebsgruppensport,
berücksichtigt und wenn ja, inwiefern bzw. wenn nein, warum nicht?
d) Inwieweit werden die Bezirke bei der Festlegung der Zielgruppenbedürfnisse beteiligt?
Konzeptentwicklung und Umsetzungsphase
13. Bis Ende 2010 soll die Konzeptentwicklung für Sportstätten erfolgen.
Wer soll in welcher Form an der Konzeptentwicklung beteiligt werden und inwieweit werden die Bezirke bei der Konzeptentwicklung berücksichtigt?
14. Von 2011 bis 2015 sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden.
a) Wer soll über die Vorschläge entscheiden?
b) Wie sollen vor und dann in der Umsetzungszeit bezirkliche Vorschläge zur Sportentwicklung berücksichtigt werden?
Zu 9. bis 14.:
Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen, da das konkrete Vorgehen von den weiteren Abstimmungen mit dem Auftragnehmer abhängig ist. In jedem Fall soll auch auf bereits vorliegende Daten der Verwaltung zurückgegriffen werden.