Endgültige Herstellung von Straßen aussetzen: Prioritäten bei der Verbesserung der Straßen, Geh- und Radwege im Bezirk setzen
Sachverhalt Die endgültige Herstellung von Straßen wird vom Baugesetzbuch und dem Hamburgischen Wegegesetz geregelt. Der Hamburgische Rechnungshof und die Finanzbehörde haben seit längerer Zeit von den Bezirksämtern gefordert, die unfertigen Hamburger Straßen „abrechnungsfähig herzustellen“. In den Ortsausschüssen des Bezirkes ist es nach entsprechenden Beschlüssen der Kommunalpolitik seit...