Trinkbrunnen im öffentlichen Raum

Sachverhalt

Der Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum ist in Hamburg sehr eingeschränkt. Lediglich Sanitär-Einrichtungen bieten häufig die einzige Möglichkeit, an sauberes und trinkbares Wasser zu gelangen. Dies wird jedoch, aufgrund von mangelnden hygienischen Standards und weil das Füllen von Flaschen durch die geringe Distanz zwischen Wasserhahn und Becken nicht möglich ist, nur wenig genutzt. Gerade in den Sommermonaten ist das äußerst bedauerlich. Der öffentliche Zugang zu Wasser sollte allen offenstehen und nicht nur auf private Haushalte beschränkt sein. Gerade in WM-Zeiten hat sich erwiesen, wie gut öffentliche Trinkbrunnen angenommen werden, zudem betonten sie die Gastfreundlichkeit Hamburgs.

Auch an Schulen sind Trinkbrunnen sinnvoll und wichtig. Oftmals wird bemängelt, dass Schüler nicht genügend Flüssigkeit zu sich nehmen, bzw. nur zuckerhaltige Getränke aus der Kantine trinken. Dies könnte durch den freien Zugang zu Trinkbrunnen umgangen werden. Einige Schulen haben bereits in Kooperation mit den Wasserwerken Trinkbrunnen aufgestellt. Diese Entwicklung muss weiter bekräftigt und unterstützt werden.

Auch in öffentlichen Gebäuden würden Trinkbrunnen viele Vorteile mit sich bringen. Langfristig würde es zu Ersparnissen kommen, da durch den Wegfall von Wasserkanistern oder Automaten der Energieverbrauch (der u.a. für den Transport von Mehrwegflaschen und die Unterhaltung der Automaten entsteht) gemindert wird. Da eine PET-Flasche in Produktion und Transport ¼ Liter Erdöl verbraucht, könnte die Umweltbelastung reduziert werden. Somit sind die Brunnen nicht nur ein guter Service für die Bürger, sondern tragen einen guten Teil zum Umweltschutz bei.

Beschlussvorschlag

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, einen Sachverständigen von Hamburg Wasser in den Hauptausschuss einzuladen, um über Möglichkeiten und Kosten der Einrichtung von öffentlichen Trinkbrunnen an zentralen Plätzen in Eimsbüttel zu berichten.

Des Weiteren wird der Bezirksamtsleiter aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass insbesondere bei Neubauten oder Generalsanierungen von Schulgebäuden, Kindertagesstätten, städtischen Gebäuden, an öffentlichen Plätzen sowie im Wartebereich von ÖPNV-Haltestellen (z.B. größeren Bahnhöfen) die Installation von öffentlichen Trinkwasserbrunnen berücksichtigt wird.

Bei öffentlichen Bauten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bezirks fallen, wie z.B. Bahnhöfen, wird der Bezirksamtsleiter aufgefordert, sich mit den entsprechenden Eigentümern bzw. Betreibern in Verbindung zu setzen.

Charlotte Nendza und SPD-Fraktion