Umsetzung des sogenannten Bildungspakets in Eimsbüttel

Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung Uwe Giffei (SPD-Fraktion)

Sachverhalt Durch das sog. Bildungspaket soll Kindern und Jugendlichen aus Haushalten,

  • die Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten;
  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld beziehen;
  • Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten oder
  • einen Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

Das entsprechende Gesetz wurde am 29.3.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat damit rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft. Auf der Homepage des Bezirksamts Eimsbüttel wird darauf hingewiesen, dass für Hamburg eine einheitliche, möglichst einfache Verfahrensregelung getroffen werden soll, eine Antragstellung derzeit jedoch noch nicht möglich sei.

Weitere Informationen zu den Fragen und Antworten finden Sie im PDF-Dokument:

Anfrage Umsetzung des sog. Bildungspakets in Eimsbüttel

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