Verbindungsweg zwischen Quadenweg und Garstedter Weg

Sachverhalt

Der Verbindungsweg zwischen dem Quadenweg und dem Garstedter Weg wurde jahrzehntelang von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam genutzt. Es gab einen mit Gehwegplatten versehenen Abschnitt, der von Fußgängern genutzt wurde, einen Grünstreifen und einen asphaltierten Abschnitt, auf dem die Radfahrer fuhren. Dieser asphaltierte Abschnitt wurde mittlerweile aufgehoben. Das Bezirksamt begründete dies damit, dass es im Einmündungsbereichen des Langobardenwegs zum Garstedter Weg und Quadenweg wiederholt zu verkehrsgefährdenden Situationen für Fußgänger durch zu schnell herausfahrende Radfahrer gekommen sei. Der Einmündungsbereich des Fußweges wird jetzt durch einen sogenannten „Hammelsprung“ gesichert.

Nach wie vor wird allerdings der Verbindungsweg von vielen Radfahrern – u.a. auch von Schülerinnen und Schülern – genutzt. Da es sich baulich um einen Gehweg handelt, ist das Radfahren hier nicht erlaubt und kann entsprechend sanktioniert werden. Zu prüfen wäre, ob – wie in manchen Fußgängerzonen auch – hier ebenfalls eine Regelung gefunden werden kann, bei der die Fußgänger Vorrang haben, das Radfahren aber zulässig ist.

 Der Hauptausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit der Polizei für den Verbindungsweg zwischen Garstedter Weg und Quadenweg Möglichkeiten zu prüfen, bei denen das Radfahren hier auch zulässig wäre und die Ergebnisse der Prüfungen dem Regionalausschuss Lokstedt vorzustellen.

Marc Schemmel und SPD-Fraktion
Dietmar Kuhlmann und GRÜNE-Fraktion