Verkehrskonzept Universität

Sachverhalt

Mit dem Beschluss vom 27.1.2011 (Drs. 1798/XVIII) hat die Bezirksversammlung um ein Verkehrskonzept für die Universität und den Stadtteil nach dem Ausbau der Universität gebeten. Dieses ist in der Sitzung vom 5.5.2012 vorgestellt und anschließend diskutiert worden.

Ziel der Bezirksversammlung war es eine Richtschnur für die zukünftige Verkehrsentwicklung im Stadtteil und die Universität zu entwickeln an der sich die langfristige Planung orientieren und auf die zurückgegriffen werden kann, ohne dabei alle Einzelheiten jetzt abschließend regeln zu wollen.

Beschlussvorschlag

Die Bezirksversammlung begrüßt die Erstellung des Verkehrskonzeptes.

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten bei der weiteren Entwicklung der Universität und der verkehrlichen Planung im Stadtteil folgende Punkte zu dem Gutachten zu berücksichtigen. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss in Kenntnis zu setzen:

  1.  Vor allen wichtigen weiteren Schritten bei der Umsetzung oder weiteren Planung möge die Bezirksversammlung und der zuständige Ausschuss (derzeit der Universitäts-Ausschuss) mit den Planungen befasst werden
  2. Vor einer Veränderung der oder weiteren Planung zur Parkraumsituation und des Parkraumkonzepts (Anwohnerparken) soll es eine empirische Evaluation der Parkraumnutzung und des Parkraumbedarfs geben. Diese soll entsprechend zu Punkt 1. im zuständigen Ausschuss befasst werden.
  3. Ziel der städtebaulichen Planung der Universität war es, den Campus mehr zum Stadtteil zu öffnen. Entsprechend sollte bei der weiteren verkehrlichen Planung die durch den Neubau entstehende Querverbindung von der Ecke Bundesstraße/Sedanstraße zur Grindelallee „parallel“ zur Sedanstraße in die verkehrlichen Planungen stärker miteinbezogen werden. Das betrifft vor allem den Fußgänger- aber auch den Radverkehr. Entsprechend sollten die Planungen für die Sedanstraße ggf. angepasst werden.
  4. Bei weiteren Planungsschritten zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes ist eine Berücksichtigung der Eimsbütteler Fahrradrouten in der Bundesstraße sowie im Straßenzug beim Schlump/Hallerstraße notwendig.
  5. Bei der skizzierten Verkehrsberuhigung für die Bundesstraße ist zu prüfen, ob eine Verbreiterung des nutzbaren öffentlichen Raums gelingen kann, und trotzdem Parkgelegenheiten, insbesondere in den Nebenbereichen des MIN-Campus, erhalten bleiben.

 

Gabor Gottlieb, Rüdiger Rust und Fraktion
Fabian Klabunde, Roland Seidlitz und Fraktion