Verkehrssituation im Keltenweg

Sachverhalt

Seit einiger Zeit ist der Keltenweg zwischen Sachsenweg (ab Beginn Landschaftsschutzgebiet) in Richtung Ohmoor nicht mehr für Pkw befahrbar. Für Radfahrer ist es dagegen weiterhin möglich, die Straße in beide Richtungen zu nutzen.
Im UfB am 11.06.07 hat der Leiter der Abteilung Prävention und Verkehr des PK 24 dem Ausschuss erklärt, dass eine Einbahnstraßenregelung für den Keltenweg in diesem Bereich keine ideale Regelung sei.

Der OaLo hat daher auch keine Empfehlung für eine Einbahnstraßenregelung oder irgendeine andere Lösung ausgesprochen.

Daher frage ich die Verwaltung:

1. Seit wann gilt die neue Regelung?

2. Von wem wurde sie veranlasst?

3. Welche Begründung gibt es für die neue Regelung und wie ist diese mit der im UfB am 11.06.07 gemachten Einschätzung des PK 24 vereinbar, dass eine Einbahnstraßenregelung für den Keltenweg in diesem Bereich keine ideale Regelung sei?

4. Welche Erfahrungen wurden seit Einführung der neuen Verkehrsregelung im Keltenweg gemacht?

Marc Schemmel
Gerlind Böwer
Jan Ohmer,
Rüdiger Rust
Jutta Seifert
SPD-Fraktion in der BV-Eimsbüttel

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