Verlagerung der Kompetenzen der Unteren Straßenverkehrsbehörde auf die Bezirke

Antrag der SPD-, GAL- und CDU-Fraktion

Sachverhalt:
Die antragstellenden Fraktionen begrüßen die Entscheidung des Senats die Verlagerung von Kompetenzen der Straßenverkehrsbehörde auf die Bezirke vorzunehmen.
Allerdings stellt sich die Frage welcher Arbeitsaufwand auf die Bezirke zu kommt und wer die zusätzliche Arbeit übernehmen kann.
Das Management des öffentlichen Raumes hat keine weiteren personellen Kapazitäten zur Verfügung.
Unglücklich ist auch, dass zum Beispiel die Einrichtung/Aufhebung von Tempo 30 Zonen nicht in dem Aufgabenkatalog enthalten ist.

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksversammlung bittet den Vorsitzenden der Bezirksversammlung sich beim Senat bzw. bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen,
• dass zeitgleich mit der „Verlagerung der Kompetenzen der Straßenverkehrsbehörde auf die Bezirke“ auch das nötige Personal mit an die Bezirke verlagert wird, damit sichergestellt wird, dass die Aufgaben auch in den Bezirken nahtlos weiter erledigt werden können;
• dass auch die Einrichtung/Aufhebung von Tempo 30 Zonen mit in den Aufgabenkatalog aufgenommen wird.

Vor der Verlagerung soll ein Vertreter der zuständigen Fachbehörde in den Verkehrsausschuss kommen, um den Mitgliedern noch offen Fragen zu beantworten.

Jutta Seifert und Wolfgang Düvel, SPD-Fraktion
Susanne Egbers, GAL-Fraktion
Michael Westenberger, CDU-Fraktion