Verwendung der Finanzmittel für Mehrbedarfe aufgrund gestiegener Flüchtlingszahlen

Große Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung, Charlotte Nendza, Sabine Jansen, Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Sachverhalt
Aufgrund der in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Flüchtlingszahlen, haben sich die zunächst in den Haushaltsplänen 2013/14 und 2015/16 für die Bezirke veranschlagten Finanzmittel als nicht auskömmlich erwiesen. Daher hat der Senat mehrfach nachgesteuert und Finanzmittel zur Deckung personeller und finanzieller Mehrbedarfe in den Bezirken bereitgestellt. Dies betraf beispielsweise zusätzliche Stellenbedarfe in den Grundsicherungs- und Jugendämtern sowie zur Koordination der ehrenamtlichen Unterstützung von Flüchtlingen. Zudem wurden den Bezirken Finanzmittel zur Unterstützung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

1. Welche Finanzmittel hat das Bezirksamt Eimsbüttel seit 2013 zur Deckung von Mehrbedarfen aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen erhalten (über die Zuweisungen aus den Haushaltsplänen 2013/14 und 2015/16 hinaus)? (Bitte darstellen, wann, wieviel, mit welcher Zweckbestimmung und aus welcher Drucksache.)

Das Bezirksamt Eimsbüttel hat, wie andere Bezirksämter auch, zusätzliche Ausgaben über einige Mehrbedarfsdrucksachen ermächtigt bekommen. Aus welcher Drucksache, für welche Haushaltsjahre und in welcher Höhe, können Sie der tabellarischen Übersicht, der Anlage 1, entnehmen. Die Frage nach der Zweckbestimmung ist sinngemäß durch die Aufteilung auf die einzelnen Produktgruppen beantwortet.

2. Wie wurden diese Finanzmittel jeweils verwendet bzw. wie sollen sie noch verwendet werden? (Bitte genaue Angaben machen zu Stellen und Ämtern bzw. Stadtteilen, Einrichtungen, Projekten.)

Zur Verwendung der Mittel, finden Sie, soweit dies bereits ausgeführt werden kann, Ausführungen in dem Bemerkungsfeld der tabellarischen Übersicht (Anlage 1). Die nicht näher ausgeführte Verwendung ist ansonsten durch den für jede Produktgruppe definierten Leistungszweck näher eingegrenzt.

Anlage

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