Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung, Frank Wiedemann (SPD-Fraktion)
Sachverhalt Die Bezirksversammlung hat mit der Drucksachen-Nr. 0560/XIX vom 29. 03. 2012 die Verwaltung aufgefordert, unverzüglich eine Vorprüfung für eine Soziale Erhaltungsverordnung der Stadtteile Hoheluft-West, Stellingen und Eimsbüttel-Nord vorzunehmen. Da der Sachstandsbericht nicht wie geplant im August 2012, vielmehr bisher überhaupt nicht erfolgte, fragte das Mitglied der Bezirksversammlung Hans-Dieter Ewe am 28. 11. 2012 in einer Kleinen Anfrage nach, ob und warum die beschlossene Prüfung bisher nicht erfolgt ist. Alle Fragen diesbezüglich und der ausbleibende Bericht wurden mit dem Personalmangel bzw. dem Mangel an personellen Ressourcen begründet.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Welchen Zeitraum hält die Verwaltung für einen „unverzüglichen“ Beginn einer Vorprüfung für angemessen?
Unverzüglich ist im § 121 Abs.1 BGB legal definiert und bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Aus Sicht der Verwaltung liegt ein schuldhaftes Zögern hier nicht vor (s. dazu die Vorbemerkung zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr.: 113/XIX).
2. Ist mit der Vorprüfung mittlerweile begonnen wurden?
Nein.
2.1 Wenn ja, wann wird die Verwaltung der Bezirksversammlung oder den zuständigen Ausschüssen einen ersten Bericht liefen?
Entfällt.
2.2.1 Wenn nein und die Begründung ist nicht ein Personalmangel, warum nicht?
Entfällt.
2.2.2 Wenn nein und die Begründung ist immer noch der Personalmangel:
a) Wie viel Personal und wie viele Arbeitsstunden veranschlagt die Verwaltung für die vor 10 Monaten beschlossene, unverzügliche Vorprüfung?
Die Vorbereitung der Beauftragung einer Plausibilitätsprüfung bindet Ressourcen in einer Größenordnung von 150 bis 200 Ingenieurstunden. Für die Erstellung der Plausibilitätsprüfung selbst durch einen externen Gutachtern ist mit ca. 6 Monaten zu rechnen.
b) Hat der für die Prüfung zuständige Amtsbereich bzw. das prüfende Personal, Aufgaben und Arbeiten übernommen, die nicht in ihren regelmäßigen, alltäglichen Aufgabenbereich fallen und die nach dem 29.03.2012 angefallen sind? Wenn ja, bitte einzeln angeben. Wenn ja, welche Begründung sieht die Verwaltung, diese Aufgaben dem Beschluss zur Drucksache Nr. 0560/XIX vorzuziehen?
Nein.
c) Welche Priorität räumt der für die Prüfung zuständige Amtsbereich bzw. das prüfende Personal dem Antrag vor anderen nicht-regelmäßigen Aufgaben ein? Gibt es eine Prioritätenliste oder Hierarchie der noch abzuarbeitenden nicht-regelmäßigen Aufgaben? Wenn ja, bitte beifügen.
Das zur Verfügung stehende Personal ist mit Pflichtaufgaben komplett ausgelastet.
2.2.3 Wenn nein, wann wird mit der Vorprüfung zum jetzigen Aufgaben- und Personalstand – ungeachtet etwaiger mangelhafter personeller Ressourcen – begonnen?
Derzeit nicht terminierbar.