Wohnungsbauprogramm für Eimsbüttel 2011

Sachverhalt

Das Bezirksamt hat dem Stadtplanungsausschuss den Entwurf des Wohnungsbauprogramms 2011 für Eimsbüttel zur Beschlussfassung in der Bezirksversammlung vorgelegt. Zwischenzeitlich wurde der Eimsbütteler Wohnungsbaukonferenz der Entwurf vorgestellt. Dabei stand die Fragestellung nach Schaffung von bezahlbaren Wohnraum und der Schaffung öffentlich geförderten Wohnungsbau im Mittelpunkt. Im Wohnungsbauprogramm wird außerdem der Wegfall von Sozialbindungen von 2700 Wohnungen in den nächsten Jahren beschrieben.

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war die Beteiligung der Öffentlichkeit. Auch aus den Kreisen der Projektentwickler und der Wohnungswirtschaft wurde eine verstärkte Transparenz der Verfahren und Informationen als notwendig erachtet. Konflikte sollten benannt werden. Es sollte aber unbedingt für die Notwendigkeit der Schaffung von neuem Wohnraum geworben werden.

Auch sollte über die Qualitäten von Planungsvorhaben verstärkt der Dialog gesucht werden. Das Bezirksamt hat angekündigt, die im Bezirk tätigen Bürgerinitiativen zu einem Bürgerinitiativgipfel einzuladen. In den Planungsverfahren Lokstedt 62 und bei der Planung für neue Bauten der Universität wurde bereits eine sehr frühzeitige und umfassendere Bürgerbeteiligung durchgeführt, bzw. gestartet.

Neben Bebauungsplanverfahren sollte die Transparenz aber auch für einzelne Projekte ermöglicht werden, die alleine im Baugenehmigungsverfahren entschieden werden. Auch hier gibt es erste Beispiele, wie die öffentliche Vorstellung des Planungsvorhabens „Hoheluftdomizil“.

Der Entwurf des Wohnungsbauprogrammes wurde Verbänden zur ersten Stellungnahme übersandt. Das Bezirksamt hat auf der Wohnungsbaukonferenz arauf hingewiesen, dass aufgrund der defizitären öffentlichen Freiflächensituation, insbesondere im Kerngebiet, der Umgang mit Freiflächen besonders im Blick zu halten ist.

Inzwischen liegen erste kritische Stellungnahmen aus dem Bereich der Naturschutzverbände zu einzelnen Flächen, die im Wohnungsbauprogramm als Potentialflächen genannt sind, vor. Die Teilnehmer/innen der Wohnungsbaukonferenz hatten deutlich gemacht, dass es sinnvoll ist, mögliche Konflikte zeitnah zu klären. Insbesondere die jetzt bereits eingebrachten naturschutzrechtlichen Fragestellungen sollten daher zeitnah erörtert und untersucht werden.

Die Aufnahme als Potentialfläche in das Wohnungsbauprogramm ersetzt nicht die notwendigen planungsrechtlichen und baurechtlichen Abwägungen und Untersuchungen.

Beschlussvorschlag

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung das Wohnungsbauprogramm mit den folgenden Maßgaben zu beschließen:

1. Das Bezirksamt wird beauftragt, dem Stadtplanungsausschuss eine Einschätzung vorzulegen, an welchen Standorten geförderter Wohnungsbau entstehen kann.

2. Das Bezirksamt wird beauftragt, mit den zuständigen Fachbehörden und der Wohnungsbaukreditanstalt die Fragestellung der Sicherung von sozial geförderten
Wohnungsbau, schwerpunktmäßig im Kerngebiet aber auch in den Urbanisierungszonen durch Ankauf von Wohnungsbindungen, insbesondere in Verbindung mit Modernisierungsmaßnahmen zu erörtern und dem
Stadtplanungsausschuss einen entsprechenden Bericht zu erstatten.

3. Das Bezirksamt wird beauftragt, weitere ergänzende Stellungnahmen zu den bei einzelnen Flächen erhobenen naturschutzrechtlichen Einwände einzuholen und dem Stadtplanungsausschuss vorzulegen. Auch sollte diese Thematik Bestandteil des vom Bezirksamt beabsichtigten Treffens mit den Bürgerinitiativen sein.

4. Das Wohnungsbauprogramm (einschließlich der detaillierten Beschreibungen in der Anlage), hierzu eingehende Stellungnahmen und Untersuchungen werden im Internet veröffentlicht, soweit nicht datenschutzrechtliche Bestimmungen dagegen stehen.

5. Der vorliegende Entwurf des Wohnungsbauprogrammes wird wie folgt geändert:

a) Seite 14: dörflich wird ersetzt durch kleinstädtisch;

b) Seite 40. Nr. 1 wird wie folgt ergänzt. Neben dem Neubau von geförderten Wohnungen ist auch das Instrument des Ankaufes von Wohnungsbindungen, insbesondere bei Modernisierungsmaßnahmen, mit den zuständigen Senatsbehörden zu erörtern.

c) Seite 45/46 wird angefügt: Die Schaffung von Stellplätzen für Carsharing und von Ladestationen für Elektromobilität bei neuen Wohnungsbauvorhaben soll geprüft werden.

d) Seite 69: Punkt 5.9. (Feldhoopstücken) wird die Anmerkung wie folgt geändert:

Der erste Satz wird bis zum Semikolon gestrichen und ersetzt durch: Die Bezirksversammlung hat mehrheitlich zur Herstellung der Erschließung der Fläche die Öffnung der Straße Feldhoopstücken zur Kollaustraße gefordert.

Der letzte Teilsatz einschließlich Klammerzusatz wird gestrichen und ersetzt durch: Die von der Bezirksversammlung geforderte Verkehrsanbindung wird erneut an die Senatsbehörden herangetragen.

e) Seite 69: Punkt 5.10. (Willinks Park) wird gestrichen

f) Seite 73 9.2. (Holsteiner Chaussee/Pinneberger Straße/Hogenfelder Kamp) Die Anmerkung wird wie folgt ergänzt. Auf Teilfläche: Restriktionsfläche. Wertvoller Biotoptyp ab Wertstufe 6 (gemäß BSU-Biotop-Kataster); großer Baumbestand

g) Seite 73 9.4. (Peter Timm Straße) Die Anmerkung wird wie folgt ergänzt: Restriktionsfläche. Wertvolle Biotoptypen (ab Wertstufe 6) nach Biotopkataster BSU, 2008: hoher Baumbestand.

h) Seite 73 9.5. (Ellerbeker Weg/Holsteiner Chaussee) Die Anmerkung wird wie folgt ergänzt: Teilflächen liegen im Landschaftsschutzgebiet; Teilflächen sind wertvolle Biotoptypen (ab Wertstufe 6) nach Biotopkataster BSU. Teilflächen sind Ausgleichsflächen.

i) Seite 73 9.98a (Frohmestraße): Die Anmerkung wird wie folgt ergänzt: Teilfläche ist Landschaftsschutzgebiet; großer Baumbestand

Begründung

Zu 1) In der Diskussion der Wohnungsbaukonferenz war die Fragestellung, wo Standorte von geförderten Wohnungsbau sein könnten im Mittelpunkt. Vor dem Hintergrund der Kleinteiligkeit der Potentialflächen gab es Skepsis, dass viele Flächen nicht in Betracht kommen könnten. Das Ziel der Schaffung von 30% geförderten Wohnungsbau, der möglichst an integrierten Standorten erfolgen sollte, bedarf einer genaueren Schätzung, an welchen Standorten entsprechende Möglichkeiten entstehen könnten.

Zu 2) Der dramatische Verlust von sozial gefördertem Wohnungsbau ist nicht alleine durch Neubauten zu stoppen. In Hamburg gibt es bereits den Ankauf von Wohnungsbindungen, vorwiegend bei Modernisierungsmaßnahmen. Auch in München und anderen Städten wird dieses Instrument angewandt. Hier hat der Bezirk keine eigenen Handlungsmöglichkeiten. Es bedarf daher der Ergänzung des Wohnungsbauprogrammes durch die Senatsbehörden und die Wohnungsbaukreditanstalt.

Zu 3) Auf der Wohnungsbaukonferenz wurden von den TeilnehmerInnen eine möglichst zeitnahe Klärung von möglichen Konflikten als sinnvoll erachtet. In öffentlichen Diskussionen werden insbesondere die naturschutzrechtlichen Fragestellungen in den Mittelpunkt gestellt. Vor dem Hintergrund, dass die öffentliche Diskussion auf einer möglichst sachlichen transparenten Grundlage stattfindet, ist es sinnvoll, diese Stellungnahmen sehr frühzeitig einzuholen, um bereits in der beabsichtigten Diskussion mit den Bürgerinitiativen auf einer fundierten Grundlage die Diskussion führen zu können. Das Planverfahren Lokstedt 56 hat gezeigt, dass ein entstandener Baumbestand eine rechtliche Bewertung als Waldfläche verursachen kann. Derartige Rahmenbedingungen gilt es frühzeitig zu erkennen.

Zu 4) Die Teilnehmer/innen der Podiumsdiskussion an der Eimsbütteler Wohnungsbaukonferenz haben Bezirksamt und Bezirksverwaltung empfohlen eine breitmöglichste Transparenz, insbesondere im Internet, zu schaffen. Die vom Bezirk vorgesehene verstärkte Bürgerbeteiligung setzt entsprechende Transparenz der Informationen voraus.

Zu 5a) Die äußeren Stadtteile haben eher einen kleinstädtischen Charakter, alleine schon aufgrund der Anzahl der EinwohnerInnen.

Zu 5b) siehe Begründung zu 2)

Zu 5c) Aufgrund der knappen Flächen sind die Möglichkeiten der Ausweitung von Angeboten wie Carsharing zu prüfen. Elektromobilität benötigt künftig Ladestationen.

Zu 5d) Die naturschutzrechtlichen Bedenken sind so erheblich, dass das Planverfahren nicht weiterverfolgt werden soll.

Zu 5e) In der Diskussion über das Planverfahren hat die schwierige verkehrliche Situation einen Schwerpunkt der Diskussion gebildet. Die verkehrliche Situation hat sich hier nicht geändert. Die von der Bezirksversammlung geforderte Öffnung der Straße Feldhoopstücken zur Kollaustraße sollte daher erneut mit den Fachbehörden erörtert werden.

Zu 5f-i) Übernahme der Hinweise aus der Anlage zum Entwurf des Wohnungsbauprogramms in die Anmerkungen.

Rüdiger Rust und SPD-Fraktion
Roland Seidlitz und GAL-Fraktion