Wohnungsleerstände in Eimsbüttel

Sachverhalt

Der Hamburger Senat hat sich vorgenommen, den Leerstand und die Verwahrlosung von Wohnungen stärker zu bekämpfen. Auch im Bezirk Eimsbüttel gibt es immer wieder Meldungen über den Leerstand von Wohnungen und Nachfragen, wie wirksam dagegen vorgegangen werden kann.Der bezirkliche Ausschuss für Grün, Umwelt und Verbraucherschutz hat sich unter anderem in seiner Sitzung am 8. November 2011 mit den Zuständigkeiten der Abteilung für Wohnraumschutz, dem Wohnraumschutzgesetz, Fragen nach Leerständen und Zweckentfremdung sowie der Wohnungspflege ausführlich befasst.

Der Bürgerschafts-Drucksache 20-7667 ist nun zu entnehmen, dass im Bezirk Eimsbüttel unter anderem 43 Wohnungen länger als 1 Jahr leer stehen (Stand 31.03.2013). Erfasst sind dabei nach dem gegenwärtigen Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz die Wohnungen in privatem Besitz, die freiwillig gemeldet, durch Anzeigen Dritter oder von Amts wegen ermittelt und dokumentiert worden sind. Eine Anzeigepflicht besteht nach dem derzeitigen Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz nicht.

In bezirklichen Anfragen von Mitgliedern der Fraktion Die Linke Nr. 142 (XIX) und der SPD Nr. 25 und 140 (XIX) wurden allgemeine Fragen zum Thema gestellt und konkrete Vorgänge abgefragt.
Unter anderem sind in der Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten Astrid Dahaba die derzeit (Mitte April) dem Bezirk bekannten 77 Wohnungsleerstände aufgelistet und auch angegeben, seit wann der Leerstand dem Bezirk bekannt ist:

30.01.2012 – Albertine-Assor-Str. 2
09.02.2012 – Lutterothstraße 17
13.02.2012 – Parkallee 20
12.11.2012 – Oddernskamp 1 A
14.11.2012 – Furchenacker 22
16.11.2012 – Grandweg 50 und 52 a
16.11.2012 – An der Lohbek 4-6
19.11.2012 – Wieckstraße 11
21.01.2013 – Heußweg 69
23.01.2013 – Christian-Förster-Straße 33 a und b
08.02.2013 – Heckscherstraße 49
12.02.2013 – Brahmsallee 48
21.02.2013 – Weidenallee 25
26.02.2013 – Müggenkampstraße 18-20
01.03.2013 – Holsteiner Chaussee 227
14.03.2013 – Furtweg 32-34
08.04.2013 – Heinrich-Barth-Straße 15

Seit 2010 soll es seitens des Bezirkes 10 Anordnungen zur Wiederbelebung leerstehenden Wohnraumes gegeben haben.

Beschlussvorschlag

1. Um sich einen noch besseren Überblick über die Maßnahmen des Bezirkes beim Thema „Wohnraumleerstand“ zu verschaffen, wird der Bezirksamtsleiter gebeten, gegenüber dem Ausschuss für Grün, Umwelt und Verbraucherschutz darzustellen,

a. wie dem Bezirksamt die oben angeführten „Wohnungs-Leerstandsfälle“ (und ggf. weitere Fälle) jeweils bekannt geworden sind (freiwillige Meldung, Hinweis Dritter, eigene Ermittlung),
b. wer – soweit bekannt − die Eigentümer/-innen der jeweils leerstehenden Wohnungen sind, c. welche Begründungen – soweit bekannt – für die jeweiligen Leerstände angeführt wurden,
d. was seit Bekanntwerden des Leerstands seitens des Amtes jeweils unternommen wurde.

2. Entsprechende Angaben sollen auch für ggf. im Bezirk bekannte Leerstände bei Wohnungen in mittelbarem oder unmittelbarem städtischen Besitz gemacht werden.

 

Gabor Gottlieb und Marc Schemmel und SPD-Fraktion