Zukunft der Grundstücke Stellinger Chaussee 34a und 34b

Die Grundstücke Stellinger Chaussee 34a und 34 b gehörten vormals zum Eigentum der Kaufmanns- und Politikerfamilie Amsinck, deren Mitglieder das wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Leben der Freien und Hansestadt Hamburg über mehrere Jahrhunderte mitgestaltet haben.
Der Familienname ist sowohl mit der Amsinckstraße in Hammerbrook, als auch mit dem knapp 5,7 Hektar großen Amsinckpark – er verdankt seine Benennung Wilhelm Amsinck (1821-1909), Kaufmann, Handelsrichter und Mitbegründer der Vereinsbank in Hamburg – im Stadtbild präsent. Auf dem um 1870 entworfenen Gelände ließ sich die Familie vom Architekten Martin Haller eine repräsentative Villa für die Sommermonate errichten.
Nachdem die Amsinck-Tochter Emily-Henriette 1877 den späteren Hamburger Bürgermeister Dr. Johannes Heinrich Burchard geehelicht hatte, erhielt sie als Geschenk ein Parkgrundstück an der Stellinger Chaussee 34. Hier entstand eine weitere Villa (Stellinger Chaussee 34b), die allerdings im Zweiten Weltkrieg zerstört wurde und seit ihrem Wiederaufbau nicht unter Denkmalschutz steht. Das Gebäude befindet sich in Privateigentum, das Grundstück gehört dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG).
Das dazugehörige Kutscherhaus, in welchem ursprünglich Kutscher und Stallbursche lebten, wurde bis 2017 als Wohnhaus vermietet. Infolge eines Wasserschadens wollte die damalige Eigentümerin SAGA das Gebäude verkaufen. Für die im Jahr 1901 errichtete Immobilie Stellinger Chaussee 34a mit ca. 116 m² Wohnfläche und 5,5 Zimmern wurden Mitte 2019 als Kaufpreis 410 000 € aufgerufen, das Gebäude wurde aber als bezirkseigene Fläche gesichert.
Auf der Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt/Niendorf/Schnelsen am 8. Juni 2020 wurden auf Antrag der Grünen- und CDU-Fraktion bei Gegenstimmen der SPD- und der FDP-Fraktion mehrheitlich die Planungen der Bezirksverwaltung bestätigt, „die beiden Grundstücke in das Verwaltungsvermögen Stadtgrün zu übernehmen, um in diesem Bereich eine Grünfläche zu entwickeln“ (Drucksache 21-0796).
Aktuell gibt es allerdings Bestrebungen, das Kutscherhaus für öffentliche Zwecke zu erhalten.


Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleiterin:
1. Zu welchem Kaufpreis wurde die Immobilie Stellinger Chaussee 34a von der SAGA in bezirklichen Besitz übernommen?

Das Bezirksamt Eimsbüttel sieht zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner in ständiger Praxis davon ab, zu Kaufpreisen von Grundstücken Stellung zu beziehen.


2. Wie beurteilt das Bezirksamt den baulichen Zustand des Gebäudes Stellinger Chaussee 34a, wurden dazu Gutachten eingeholt und wenn ja mit welchem Ergebnis?

Das Bezirksamt hat sich mit dem baulichen Zustand des Gebäudes nicht beschäftigt. Nach Kenntnis des Bezirksamts war eine Sanierung des Kutscherhauses durch die Vorbesitzerin SAGA wirtschaftlich nicht darstellbar. Die SAGA hatte das Gebäude als abgängig eingestuft.

3. Sind aus Sicht des Bezirksamtes ein Erhalt des Gebäudes und eine eventuelle Weiternutzung für kulturelle und soziale Zwecke denkbar?
An den Rahmenbedingungen (siehe 2.) würde sich auch im Falle einer wahrscheinlich sehr aufwändigen Sanierung des Bestandsgebäudes nichts ändern, da die Möglichkeiten der Nutzung erheblich eingeschränkt sind.
Es bestehen sowohl baurechtliche Hemmnisse als auch andere planerische Ziele. Bei früheren Bauabsichten zeigte sich in der baurechtlichen Prüfung, dass eine bauliche Verwertung des Grundstücks insbesondere aufgrund einer fehlenden, den baurechtlichen Anforderungen nicht genügenden Erschließung nicht realisierbar ist. Auch eine Nutzung für kulturelle oder soziale Zwecke würde eine ordentliche Erschließung benötigen und zudem im Außenraum weitere Versiegelungen auf dem Grundstück nach sich ziehen (Terrasse, Stellplätze, Müllplatz etc.). Dies steht im Widerspruch zu dem politischen Beschluss für diesen Raum, der die Stärkung des Naturraums und den Erhalt ökologischer Strukturen in den Vordergrund stellt.

4. Wenn ja, welche Kosten wären damit nach Ansicht des Bezirksamtes verbunden und welche Nutzungen wäre aus Sicht des Bezirksamtes dort denkbar bzw. wünschenswert und sind schon entsprechende Anfragen beim Bezirksamt eingegangen, die konkrete Nutzungsvorhaben und Möglichkeiten der Finanzierung beinhalten?
Siehe Antwort zu Frage 3

5. Voraussetzung für die Umgestaltung der Fläche in eine Parkanlage ist der Abriss der beiden Bestandsgebäude. Gibt es nach jetzigem Stand bereits einen zeitlichen Horizont, wann die noch offenen Grundstücksfragen vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) rechtlich verbindlich geklärt sein könnten?
Dem Bezirksamt Eimsbüttel nicht bekannt.

6. Ist nach Klärung der Grundstücksfragen eine öffentliche Beteiligung bei der Planung der Grundstücke Stellinger Chaussee 34a und 34b vorgesehen? In welcher Form ist eine Einbeziehung des Regionalausschusses Lokstedt/Niendorf/Schnelsen in die Planungen vorgesehen und zu welchem Zeitpunkt soll diese erfolgen?
Der Regionalausschuss wird informiert, wenn es neue Entwicklungen im Raum Stellinger Chaussee zu berichten gibt. Zum Zeitpunkt siehe Antwort zu Frage 5.
Die Bezirksversammlung hat am 18. Juni 2020 mit Drs. 21-1052 beschlossen, die Grundstücke Stellinger Chaussee 34a und 34b als naturräumliches Kleinod in Lokstedt zu erhalten und der Verwaltung Grundsätze für die Planung der Grundstücke Stellinger Chaussee 34a & b mitgegeben. Vor einer Umsetzung sollen diese Planungen erneut dem Regionalausschuss Lokstedt, Niendorf, Schnelsen in öffentlicher Sitzung vorgestellt werden. Dieser Beschluss wird umgesetzt und entsprechend berichtet.

7. Wie hoch sind nach Einschätzung des Bezirksamtes die mit dem Abriss der Gebäude und der Erstellung der Grünfläche verbundenen Kosten und wie werden diese gedeckt?
Kostenermittlungen für den Abriss und die Umgestaltung des Parks liegen nicht vor, da zunächst die Vorlage einer Gesamtkonzeption für die Planung der Grundstücke Stellinger Chaussee 34a und 34b vorgesehen ist.