Zustand der Buchen am Siemersplatz und am König-Heinrich-Weg III

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Der Erhalt der alten Rotbuche auf dem ehemaligen Gelände des Gasthofes Münster war ein zentraler Punkt bei der Bebauung des Grundstückes. Nach Aussage der Verwaltung im November 2007 sei festzustellen, dass die Rotbuche mit dem veränderten Standort gut zu recht kommen würde und genügend Luft und Wasser erhalte. Wie die Verwaltung mir dann im Frühjahr 2009 mitteilte, sei die Buche augenscheinlich gesund und es seien keine Schattenäste vorhanden.
Nach intensiven Beratungen hatte es der Ortsausschuss Lokstedt am 20.02.2006 abgelehnt, einer Fällgenehmigung für die Rotbuche auf dem Gelände König-Heinrich-Weg 1, 1a zuzustimmen. Dem Ausschuss wurde seinerzeit erklärt, dass der Baum aufgrund des Befalls mit dem Hochthronenden Schüppling eine reduzierte Lebensdauer von noch 5-10 Jahre hätte. Der Ortsausschuss Lokstedt hatte die Verwaltung darum gebeten, die Buche weiterhin „im Auge“ zu behalten. Nach Auskunft der Verwaltung im Frühjahr 2009 sei die Rotbuche augenscheinlich gesund und es seien keine Pilzfruchtkörper sichtbar.
Im April 2010 hatte die Verwaltung nun auf eine weitere Kleine Anfrage ausgeführt, dass eine aussagekräftige aktuelle Beurteilung zu den Bäumen am Siemersplatz/ am König-Heinrich-Weg erst im belaubten Zustand erfolgen kann.

Ich frage daher die Verwaltung erneut:

1. Wie beurteilt die Verwaltung den derzeitigen Zustand der Rotbuche am Siemersplatz? Kommt dem Baum auch weiterhin genügend Licht, Luft und Wasser zu?

Die Rotbuche am Siemersplatz macht einen sehr gesunden Eindruck. Sie ist vollständig belaubt. Es ist daher anzunehmen, dass der Baum ausreichend mit Licht, Luft und Wasser versorgt wird.

2. Wie beurteilt die Verwaltung den derzeitigen Zustand der Rotbuche am König-Heinrich-Weg 1, 1a? Gibt es ggf. neuer Erkenntnisse zur Lebensdauer des Baumes und wenn ja, welche?

Die Buche hat in der letzten Vegetationsperiode zunehmend Totholz gebildet. Pilzbefall konnte bisher nicht festgestellt werden. Die Lebensdauer des Baumes kann nur durch ein Gutachten festgestellt werden.

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