Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung, Hans-Dieter Ewe (SPD-Fraktion)
Sachverhalt In ihrer Antwort auf die erste Kleine Anfrage zu den Außennutzungszeiten in den Kitas Wrangelstraße 15 und 35 vom 24. Mai 2011 teilte die Verwaltung mit, dass gegen die Auflagen zu den Außennutzungszeiten in den Genehmigungsbescheiden Klagen des Trägers vor dem Verwaltungsgericht laufen. Ferner wurde seinerzeit mitgeteilt, dass auf Grund des schwebenden Verfahrens und der fehlenden abschließenden rechtlichen Entscheidung keine Maßnahmen möglich seien.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung
1. Sind die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht abgeschlossen?
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zur Wrangelstraße 15 ist abgeschlossen. Das Verfahren zur Wrangelstraße 35 ist noch nicht abgeschlossen.
2. Mit welchem Ergebnis?
Das Verwaltungsgericht hat für die Wrangelstraße 15 neben der bereits durch die Verwaltung zugelassenen Nutzung des Außenbereichs von montags bis freitags von 09.00 bis 13 Uhr eine zusätzliche Nutzung von montags bis freitags von 15.00 bis 18.00 Uhr für zulässig gehalten. Der Außenbereich darf maximal mit zwei Gruppen (insgesamt maximal 25 Kinder) gleichzeitig genutzt werden. Zusätzlich ist die Durchführung eines Sommerfestes ohne zeitliche Einschränkung und ohne Begrenzung auf eine Kinderzahl erlaubt.