Außennutzungszeiten in den Kitas Wrangelstraße 15 und 35A

Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung, Hans-Dieter Ewe (SPD-Fraktion)

Dies vorausgeschickt, frage ich die Bezirksverwaltung:

Haben die Außennutzungszeiten für beide Einrichtungen noch Bestandskraft?

a) wenn nein, warum nicht?

b) wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung, um den Betreiber der Kitas
zur Einhaltung der Außennutzungszeiten zu veranlassen?

Antwort zu a) und b):
Gegen die genannten Auflagen zu den Außennutzungszeiten in den Genehmigungsbescheiden laufen Klagen des Trägers vor dem Verwaltungsgericht.
Auf Grund des schwebenden Verfahrens und der fehlenden abschließenden rechtlichen Entscheidung sind derzeit keine Maßnahmen möglich.

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