Auswirkungen des Rauchverbots in Eimsbüttel

Kleine Anfrage
des Mitgliedes der Bezirksversammlung
Herrn Marc Schemmel, SPD-Fraktion
und Antwort der Verwaltung

Seit Beginn des Jahres gilt in Hamburg das Hamburger Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG). Mit dem Gesetz wurde ein allgemeines Rauchverbot in Behörden, Kranken-häusern, Heimen, Schulen, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen, Hochschulen, Sport- und Kultureinrichtungen, Gaststätten und Diskotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Ein-kaufszentren, Justizvollzugsanstalten beschlossen.
Das Gesetz lässt für den überwiegenden Teil der Einrichtungen und Gaststätten das Rau-chen in besonders ausgestatteten abgeschlossenen Räumen zu, wenn eine Gefährdung anderer durch das Passivrauchen ausgeschlossen ist. Zusätzlich sieht es Ausnahmen, z.B. für Festzelte oder nicht öffentlich zugängliche Gaststätten in Vereinsheimen, vor.
Verstöße gegen das neue Gesetz können mit Bußgeldern bis zu 500 Euro geahndet werden. Die Kontrollaufgaben im Rahmen des HmbPSchG wurde vom Senat auf die Bezirksämter übertragen.

Daher frage ich die Verwaltung:

1. Wie wird vom Bezirksamt Eimsbüttel die Einhaltung des HmbPSchG kontroliert?

a) Wer nimmt im Bezirksamt die Kontrolle zur Einhaltung des HmbPSchG wahr?

Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.

b) Wie viel Personal steht dem Bezirksamt für diese Aufgaben zur Verfügung?

Bisher wurde diese Aufgabe von den sieben Gewerbe- und Lebensmittelkontrolleuren des Bezirksamtes wahrgenommen. Zur Zeit werden zwei bisher zum Bezirksamt abgeordnete Kräfte eingearbeitet, welche auch die Kontrollen in den Betrieben vornehmen werden.

c) Sind hierfür zusätzliche Kräfte eingestellt worden?

siehe zu 1b.

d) Ist die Personalausstattung für die ordnungsgemäße Überprüfung der Einhaltung des HmbPSchG ausreichend?

Ja.

e) Welche Einrichtungen/ Betriebe werden aufgesucht?

Gaststätten.

f) Wie häufig erfolgen die Kontrollen?

Anlassbezogen.

g) Zu welchen Uhrzeiten werden die Kontrollen vorgenommen?

Tagsüber.

2. Können durch die Kontrolle des HmbPSchG andere Aufgaben von Mitarbeitern des Bezirkes nicht mehr wie bisher wahrgenommen werden und wenn ja, welche und in welchem Um-fang?

Nein.

3. Wie viele gastronomische Betriebe (Gaststätten, Restaurants) befinden sich im Bezirk Eimsbüttel?

In Eimsbüttel sind momentan 437 Speisegaststätten, 131 Schankwirtschaften, 201 Imbiss-wirtschaften, 63 Cafes, 140 Bäckereifilialen erfasst.

a) Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele dieser Betriebe Raucherräume eingerichtet haben und wenn ja, welche?

Nein.

b) In wie vielen Einrichtungen/ Betrieben wurden die eingerichteten Raucherräume überprüft?

Wurde statistisch nicht erfasst.

c) In wie vielen Fällen wurde dabei festgestellt, dass die eingerichteten Raucherräume nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen und in welcher Hinsicht?

Eine Zahl kann auch hier nicht genannt werden.
Wesentliche Fehler bei der Einrichtung der Raucherräume waren:
– der größere bzw. der Schankraum, in dem sich der Tresen befand, wurde zum Raucherraum gemacht;
– keine ausreichende Entlüftung;
– keine ausreichende Abtrennung zum Nichtraucherbereich.

d) In wie vielen dieser Fälle sind bereits entsprechende Änderungen vorgenommen worden bzw. in wie vielen Fällen steht eine Umgestaltung des Raucherraumes ggf. noch aus?

Wurde statistisch nicht erfasst.

e) In wie vielen Fällen seit Einführung des HmbPSchG wurden von Einrichtungen /Betrieben Informationen/ Hilfestellungen zur Einrichtung von Rauchherräumen im Bezirksamt nachge-fragt?

Nicht erfasst.

4. Wie viele Verstöße gegen das Rauchverbot wurden seit Beginn des Jahres dem Bezirksamt Eimsbüttel gemeldet? (nachfolgende Angaben können gerne auch tabellarisch erfolgen).

92 Beschwerden.

a) Auf welche Einrichtungen/ Bereiche bezogen sich die jeweiligen Meldungen (Behörden, Krankenhäuser, Heime, Schulen, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen, Hochschulen, Sport- und Kultureinrichtungen, Gaststätten und Diskotheken, Einzelhandelsgeschäfte, Einkaufszentren)?

Gaststätten.

b) Wie viele sogenannte „Ein-Raum-Kneipen“ befanden sich darunter?

Nicht erfasst.

c) Wie viele Meldungen erfolgten dabei direkt an das Bezirksamt und wie viele Meldungen wurden ggf. weitergeleitet (Polizei)?

Bürgerbeschwerden: 64
Weiterleitung durch die Polizei: 13
Feststellungen anlässlich von Routinekontrollen: 15

d) Wie viele Bußgelder wurden bisher wegen Verstößen gegen HmbPSchG vom Bezirksamt ausgesprochen und wegen welcher konkreten Verstöße?

Fünf Bußgelder wegen Rauchens in Gaststätten.

e) In wie vielen Fällen waren davon die Betreiber von Einrichtungen betroffen und in wie vielen Fällen Raucher/ – innen, die auch nach entsprechenden Hinweisen weitergeraucht haben?

Betreiber von Gaststätten.

f) Wegen welcher konkreten Verstöße?

Rauchen in nicht abgetrennten Räumen in Gaststätten.

g) Wurde in den jeweiligen Fällen vorher Ermahnungen ausgesprochen und wenn ja, wann?

Ja, unmittelbar nach Vorliegen des Erstverstoßes.

h) Wurden die jeweiligen Einrichtungen anschließend erneut überprüft und wenn ja, mit wel-chen Ergebnissen?

Die Einrichtungen wurden in der Regel erneut aufgesucht.

5. Wie viele Vereins-, und Clubheime oder zeitlich befristete Festzelte nutzen die Befreiung vom Rauchverbot nach Erkenntnissen des Bezirksamtes?

Hierüber liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

6. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, wie sich die Regelungen des HmbPSchG auf Umsät-ze, Erträge und Bestand der gastronomischen Betriebe in Eimsbüttel ausgewirkt haben?

Hierüber liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

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