Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Ernst Christian Schütt (SPD-Fraktion)
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
In der Stresemannallee kommt es aufgrund von Bauarbeiten voraussichtlich bis 2020 zu erheblichen Verkehrseinschränkungen. Um die unvermeidlichen Beeinträchtigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner möglichst gering zu halten, sollten die Bauarbeiten naturgemäß möglichst zügig durchgeführt werden.
Im Gespräch vor Ort wurde von Anwohnerinnen und Anwohnern vereinzelt darauf hingewiesen, dass auf der Baustelle während der regulären Arbeitszeiten phasenweise kaum Aktivitäten zu beobachten seien.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Bezirksamtsleiter:
1. Wann ist mit dem Abschluss der Erneuerungsarbeiten am Wasser- und Stromleitungsnetz in der Stresemannallee zu rechnen?
Die Arbeiten an der Trinkwasserleitung wurden bereits abgeschlossen. Die Arbeiten am
Stromleitungsnetz werden nach Auskunft von Stromnetz Hamburg nicht vor Mitte 2020
abgeschlossen sein.
2. Wird die aktuelle Baumaßnahme in der Stresemannallee termingerecht beendet?
Derzeit befindet sich die Maßnahme im Zeitplan.
3. Wurden die Anwohner über die Dauer der aktuellen Baumaßnahme in der Stresemannallee informiert?
Stromnetz Hamburg hat die Anlieger entsprechend informiert.
4. In welchen Zeiträumen wird auf der Baustelle an der Stresemannallee gearbeitet?
Hierzu liegen dem Bezirksamt keine Informationen vor, da es sich um eine Baustelle von Stromnetz Hamburg handelt.
5. Kam oder kommt es auf der Baustelle während der regulären Arbeitszeiten zu Unterbrechungen?
a. Falls ja: Warum?
Aufgrund des Baumbestandes ist ein vorsichtiges Arbeiten mit einem Sauggerät erforderlich, so dass Unterbrechungen der Arbeiten nicht ausgeschlossen werden können. Zusätzlich kam es witterungsbedingt zwischen Dezember 2018 und Februar 2019 zu Unterbrechungen. Zudem arbeitet Stromnetz Hamburg in verschiedenen Abschnitten von Süden nach Norden, sodass es vorkommen kann, dass insbesondere im nördlichen Bereich keine Bautätigkeiten zu erkennen sind.
b. Falls nein: Welche Gründe könnte es geben, dass Anwohner auf der Baustelle während der regulären Arbeitszeiten keine Aktivitäten feststellen können?
Entfällt.