Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Marc Schemmel, Jutta Seifert und Nils Harringa (SPD-Fraktion)
Sachverhalt Nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts vom 30. Januar 2014 sollen im Auftrag der Deutschen Flugsicherung „rund um den Flughafen“ Baumarbeiten durchgeführt werden. Im Blick sei dabei auch eine rund 15 ha große Fläche im östlichen Bereich des Niendorfer Geheges, die in der Einflugschneise des Flughafens liegt. Auch hier werde geprüft, ob Bäume gekappt oder gar gefällt werden müssten.
Die beabsichtigten Fällungen von Bäumen im Niendorfer Gehege und auf dem alten Niendorfer Friedhof führten bereits in den 1970er Jahren zu erheblichen Protesten vor Ort. Ein Kompromiss konnte erst nach jahrelangen Verhandlungen erreicht werden.
Wir fragen daher die zuständige Fachbehörde:
1. Welche Behörde/n ist/sind mit den Prüfungen zur Durchführung von Baumarbeiten rund um den Flughafen befasst und seit wann?
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) ist als Luftfahrtbehörde federführend mit dem Thema der Herstellung der Hindernisfreiheit befasst. Die Deutsche Flugsicherung
führt etwa alle vier Jahre Vermessungsflüge durch. Im Zuge des letzten Vermessungsflugs wurde festgestellt, dass sich im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Hamburg-Fuhlsbüttel Hindernisse befinden. Die Ergebnisse dieser Messflüge wurden der Landesluftfahrtbehörde und dem Flughafenbetreiber im September 2013 mitgeteilt. Die tatsächlichen Baumarbeiten werden durch die Flughafen Hamburg GmbH umgesetzt. Für die Durchführung der Arbeiten wird ein Antrag beim Naturschutzreferat des Bezirksamtes gestellt. Derzeit prüft die BWVI, wie mit den Ergebnissen der letztjährigen Vermessung weiter umzugehen ist.
2. Wie ist aus Sicht der federführenden Behörde der derzeitige Sachstand hinsichtlich der Prüfungen zur Durchführung von Baumarbeiten rund um den Flughafen?
Bei den von der Deutschen Flugsicherung ermittelten Hindernissen handelt es sich in vielen Fällen um Bäume, die aufgrund ihrer Höhe in die Hindernisbegrenzungsflächen eindringen. Es sind daher Schnittmaßnahmen im Flughafenrandbereich notwendig. Die turnusmäßigen Arbeiten wurden Anfang des Jahres gestoppt, um ein naturschutzfachlich verträgliches Gesamtkonzept zur Umsetzung der Schnittmaßnahmen zu erstellen und um die ermittelten erforderlichen Schnitthöhen noch einmal zu überprüfen. Das Ziel der BWVI ist es, vor dem Ende der naturschutzrechtlich bestimmten Vegetationsperiode (1. März – 30. September) ein Gesamtkonzept zu erstellen, bei dem die Flugsicherheit gewährleistet ist, bei dem aber auch die Interessen der Anwohner und des Bezirkes Eimsbüttel, insbesondere des Regionalausschusses Lokstedt, sowie die Bedenken des Vereins Pro Niendorfer Gehege und der Kirchengemeinde Niendorf Markt hinreichend erücksichtigt werden. Momentan werden die Messergebnisse der Deutschen Flugsicherung und die Koordinaten der identifizierten Hindernisse in einer Übersichtskarte noch einmal grafisch aufbereitet und mit anderen vorhandenen Karten abgeglichen. Hierdurch soll es einfacher werden, unproblematische Bereiche herauszuarbeiten und zugleich konfliktträchtige Fälle zu identifizieren. Die Flughafen Hamburg GmbH und die BWVI werden im Anschluss an die kartographische Aufarbeitung der Hindernisse auf die oben genannten Beteiligten zukommen, um das weitere Vorgehen mit diesen zu beraten.