Die Baumschutzverordnung der Stadt Hamburg bildet in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz den Rahmen zum Umgang mit und zur Pflege von Bäumen, Sträuchern und Hecken. Besonders in dichtbesiedelten innerstädtischen Bereichen muss es einen besonderen Schutz der vielfältigen Vegetation geben. Bäume, Sträucher und Hecken sind per se schützenswert, besonders aber auch, weil sie Tieren in einer überaus vielfältigen Form als Lebensraum dienen.
Um Tiere insbesondere in ihrer Brutzeit zu schützen, ist es gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken und Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Allerdings lässt sich seit einigen Jahren bei vielen Vogelpopulationen ein verändertes Zugverhalten beobachten: Viele Kurz- und Mittelstreckler überwintern inzwischen – mutmaßlich aufgrund der veränderten klimatischen Bedingungen – in ihren heimischen Gebieten. Als Folge der globalen Erwärmung könnten in Zukunft weitere Vogelarten ihr Zug- und auch ihr Brutverhalten anpassen.
Petitum
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, einen Vertreter der zuständigen Fachbehörde in den Ausschuss für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitales einzuladen, um darüber zu berichten, in wie weit die Auswirkungen des Klimawandels das Aufenthalts-und Brutverhalten der heimischen Vogel- und Tierarten verändert bzw. verändern wird und ob vor diesem Hintergrund eine Anpassung des sogenannten Sommerfällverbots erforderlich ist.
Ines Schwarzarius und SPD-Fraktion