Bebauung des Grundstücks Tierparkallee 26 und 28

Sachverhalt/Fragen
Der Eigentümer der Mehrfamilienhäuser Tierparkallee 26 und 28 plant die vorhandenen Häuser abzureißen und an gleicher Stelle neue Wohnhäuser zu errichten. Von diesem Vorhaben erfuhren die Mieter erst durch die Kündigung ihrer Mietverhältnisse.

Im Juli 2009 wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Eigentümer und der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Eimsbüttel, geschlossen. In diesem Vertrag begehrt der Eigentümer eine Zweckentfremdung zum Abbruch der vorhandenen Häuser zugunsten einer Neubebauung mit Wohnraum.

Mittlerweile werden bereits Abbrucharbeiten an den vorhandenen Häusern durchgeführt, obwohl es keine Genehmigung dafür gibt und noch zahlreiche Mieter dort wohnen.

Beschlussvorschlag
Die Bezirksverwaltung wird gebeten,

1. alle Vorbescheids-, Bau-, Abbruchs- und Abweichungsanträge für das Grundstück Tierparkallee 26 und 28 innerhalb der geltenden Genehmigungsfristen dem Bauausschuss Stellingen vorzustellen,

2. alle Abweichungsanträge für das Grundstück Tierparkallee 26 und 28 von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Stellingen 33 – insbesondere das Überschreiten von Baugrenzen sowie das Überschreiten der zulässigen Geschossflächenzahl – nicht zu genehmigen,

3. sich vor Ort über die durchgeführten Abbrucharbeiten zu informieren, gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen und dem Bauausschuss Stellingen darüber zu berichten und

4. sofortige Maßnahmen zum Schutz der vorhandenen Mieter zu ergreifen und dem Bauausschuss Stellingen darüber zu berichten.

Monika Rüter und Fraktion

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