Kleine Anfrage des Mitglieds der Bezirksversammlung Sabine Jansen (SPD-Fraktion)
Sachverhalt Mit dem Bebauungsplan Schnelsen 83 wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 35 – 40 Reihen- und Doppelhäusern geschaffen. Die aus dem Jahre 1914 stammende Villa soll zukünftig zu Wohn- oder sozialen Zwecken weiter- oder umgenutzt werden. Sie soll mit ihren Grünanlagen räumlich freigestellt und von einer U-förmigen Bebauung aus Reihen- und Doppelhäusern eingerahmt werden. Dabei soll ein erheblicher Anteil an Vegetationsflächen im Bereich der Grünflächen erhalten bleiben.
Es soll im Umfang von 1,8ha eine Ausgleichsfläche geschaffen werden. Auf dem Grundstück Königskinderweg 57 sind bis zum jetzigen Zeitpunkt Bäume gefällt worden sowie Anbauten der alten Villa abgerissen worden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter sowie die Verwaltung:
1. Wer ist aktuell zuständig für die Pflege und die Erhaltung der Bäume (Kastanien und Eichen) auf dem Grundstück Königskinderweg 57 (Bebauungsplan Schnelsen 83)?
Die Eigentümerin.
2. Wer ist derzeitig der Eigentümer der Fläche Grundstück Königskinderweg 57 (Bebauungsplan Schnelsen 83).
Die Meravis Wohnungsbau- und Immobilien GmbH.
3. Ist dem Bezirksamt bekannt, wer aktuell der Bauherr und/oder Bauträger des geplanten Neubauvorhabens ist? Wenn ja, bitte einzeln aufführen.
Die Meravis Wohnungsbau- und Immobilien GmbH.
4. Ist dem Bezirksamt bekannt, wann und in welchem Umfang mit Baumaßnahmen begonnen wird? Wenn ja, bitte Zeitraum/ Zeitpunkt sowie Umfang dieser Maßnahmen einzeln darlegen.
In diesem Jahr wird mit Bau-/Erschließungsarbeiten des Grundstückes begonnen, auch ein Bauschild soll aufgestellt werden. Der Baubeginn der Reihen- und Doppelhäuser wird abhängig vom Wetter Anfang nächsten Jahres erfolgen.
5. Ist der aktuell verantwortliche Eigentümer zuständig bei Abgang zu erhaltener Gehölze Ersatzpflanzungen vorzunehmen, so dass – wie im Bebauungsplan festgelegt wurde – der Charakter und Umfang der jeweiligen Gehölzpflanzungen erhalten wird? Wenn nein, wer trägt aktuell hierfür die Verantwortung?
Ja.
6. Bleibt das Anpflanzungsgebot von mindestens 12 großkronigen Bäumen mit einem Mindeststammumfang von 16 cm, in 1m Höhe über dem Erdboden gemessen, bestehen? Wenn ja, wer kontrolliert die Einhaltung der Anpflanzungen?
Ja. Zuständig für die Kontrolle ist WBZ 2.
7. Es wurden nachträglich Bäume gefällt.
a. Wer hat diese Fällung genehmigt?
b. Wann?
c. Wie viele Bäume durften zusätzlich gefällt werden?
Es wurden zwei Fällgenehmigungen vom WBZ erteilt am 23.12.2010 und 27.01.2011 für insgesamt 30 Bäume.
8. Die Gemeinde Tangstedt, Landkreis Stormarn in Schleswig-Holstein, hat im Umfang von 1,8 ha einem Ausgleichsgrundstück für den Waldersatz zugestimmt.
a. Wem gehört diese Ausgleichsfläche jetzt?
Das Grundstück befindet sich in Privatbesitz.
b. Ist diese Fläche bereits mit Bäumen bepflanzt?
Die Aufforstung ist beauftragt und wird bis Ende November abgeschlossen sein.
c. Warum konnte keine Ausgleichfläche innerhalb der Landesgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg gefunden werden?
Die Finanzbehörde stellt städtische Flächen für private Ausgleichsverpflichtungen grundsätzlich nicht zur Verfügung. Die Suche des Vorhabenträgers beschränkte sich daher auf private Flächen. Nach Darstellung des Vorhabenträgers waren mehrere private Grundeigentümer nicht bereit, Flächen zur Verfügung zu stellen.
d. Warum wurde hierfür nicht die über Jahren als potenzielle Ausgleichfläche und als Landschaftsschutzgebiet deklarierte Fläche innerhalb des Bebauungsplanverfahrens Schnelsen 79 ausgewählt/genutzt?
Der private Grundeigentümer im Gebiet des Planverfahrens Schnelsen 79 hat sowohl gegenüber dem Vorhabenträger wie auch gegenüber dem Bezirksamt abgelehnt, dafür Flächen zur Verfügung zu stellen.
e. Wer hat zu welchem Zeitpunkt diese Entscheidung getroffen?
Das Bezirksamt hat diese Entscheidung in der Behördenabstimmung getroffen.
9. Wurden vor dem Abriss des Wirtschaftsgebäudes auf dem Grundstück Königskinderweg 57 (Bebauungsplan Schnelsen 83) – so wie im Bebauungsplan 83 gefordert – künstliche Nisthilfen für die Fledermäuse bereitgestellt und wo befinden sich diese? Bitte die einzelnen Standorte angeben. Falls nicht, bitte begründen.
Ja. 5 Höhlen wurden an Bäumen an der westlichen Grundstücksgrenze und 5 Spaltenkästen an Bäumen an der südlichen Grundstücksgrenze angebracht.
10. Es gibt eine Schutzzone, die als Trockenrasenfläche ausgewiesen ist. Derzeitig ist eine solche Fläche nicht auf dem Grundstück ersichtlich. Wer kontrolliert die Einhaltung dieser Trockenrasenfläche?
Die bisherige Trockenrasenfläche befindet sich innerhalb der Bauflächen. Als Ersatz ist eine neue Fläche außerhalb der Bauflächen anzulegen. Die Überwachung obliegt WBZ 2.
11. Ist es richtig, dass die Wohnungen/Häuser durch ein Biomassekraftwerk beheizt werden sollen? Wenn ja, wo und wann soll dieses entstehen?
Nach derzeitigem Planungsstand ist je Bauabschnitt an eine zentrale Pellet-Heizung gedacht. Diese wird sich jeweils im Kellergeschoß eines Hauses befinden und die Wohnanlage versorgen.