Bebauungsplanverfahren Schnelsen 79

Sachverhalt

Zur Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 6. September 2011 erfuhren deren Mitglieder per Tischvorlage aus einer Mitteilung des Bezirksamtes, dass die BSU nun wieder das vom Senat vor etlichen Jahren evozierte Bebauungsplanverfahren „Schnelsen 79“ neu angehen will. In der Drucksache des Bezirksamtes heißt es mit Bezug auf ein Schreiben der BSU vom 25. Juli 2011: „Die BSU beabsichtigt im Herbst 2011 eine erneute Grobabstimmung durchzuführen. Dabei soll das zuletzt diskutierte Konzept mit ca. 80 – 100 Wohneinheiten die Grundlage für erste Planungsüberlegungen bilden.“ Als Begründung für die Neuaufnahme, dieses mehrfach verworfenen Projektes wird der „Senatsauftrag zur Schaffung weiterer Wohnbauflächen“ sowie die Mitfinanzierung der „geplanten Überdeckelung der BAB A 7 in Schnelsen“ angeführt.

Das durch Grothwisch, Landesgrenze zu Schleswig-Holstein und Nordgrenze der Bebauung der Klaus-Nanne-Straße begrenzte Gebiet von „Schnelsen 79“ wird im Wesentlichen durch den Königskinderweg an den Rest des Stadtteils angebunden. Die jetzige Grünfläche verlängert den Wassermannpark bis über die Stadtgrenze hinaus. Es stellt eine wichtige Erholungsfläche für die Bewohner der dichten Bebauung in Burgwedel dar. Eimsbüttels Kommunalpolitiker sprechen sich aus gutem Grund seit Jahren vehement gegen eine dortige Bebauung aus.

Die Bebauung des Grüngürtels verstößt gegen entsprechende Vereinbarungen, die mit den Nachbargemeinden getroffen wurden. Dem Bezirk Eimsbüttel ist es zudem auch ohne diese Fläche möglich, jährlich die geforderte Anzahl an fertig gestellten Wohnungen bereit zu stellen.

Beschlussvorschlag

Deshalb wird die Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, sich gegenüber der Behörde für Stadtplanung und Umwelt (BSU) dafür einzusetzen, dass das B-Planverfahren Schnelsen 79 eingestellt bleibt.

Jan Ohmer, Panos Drossinakis, Koorosh Armi, Sabine Jansen und SPD-Fraktion

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