Behinderungen bei Bauvorhaben in Eimsbüttel durch unerledigte Einsätze des Kampfmittelräumdienstes

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung, Herrn Rüdiger Rust, Frau Jutta Seifert, Frau Anne Schum, Herrn Gabor Gottlieb, Herrn Marc Schemmel – SPD-Fraktion

Die Anfrage wird – von der Behörde für Inneres – wie folgt beantwortet:

In Hamburg liegen immer noch rund 3.000 Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg im Boden. Luftbilder, die von Aufklärungsflügen nach den Bombenangriffen auf die Hansestadt entstanden sind, liegen dem Kampfmittelräumdienst zur Auswertung vor.

Die Anträge beim Kampfmittelräumdienst auf Bescheinigung der Kampfmittelfreiheit sind dabei in der Vergangenheit angestiegen. Laut einer Senatsantwort auf die Anfrage des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Dr. Martin Schäfer (Drs. 19/2962) gab es im Jahr 2004 rund 950, im Jahr 2005 knapp 1.000 Anträge, 2006 1.200, 2007 1.947 Anträge und im ersten Quartal 2008 bereits 1.504 Anträge auf Luftbildauswertung. Zum Stichtag 30. April 2008 waren noch 1.481 Anträge zu bearbeiten.

Eine Reihe von Bauvorhaben kommt daher derzeit offenbar nicht voran. Nach der Bürgerschafts-Drucksache 19/2250 werden aktuell insgesamt 104 Bauprojekten mit einem Gesamtvolumen von ca. 375 Mio. Euro durch die noch nicht erfolgte Freigabe von Flächen durch den Kampfmittelräumdienst verhindert.

Um das Verfahren zu beschleunigen, soll momentan mithilfe des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung und der Bundeswehr eine Software zur Auswertung der entsprechenden Luftbilder erarbeitet werden. Zudem soll die Luftbildauswertung des Kampfmittelräumdienstes im Rahmen der Konjunkturoffensive Hamburg 2009/2010 mit vier weiteren Mitarbeitern verstärkt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele Anträge auf Luftbildauswertung gab jeweils in den Jahren 2006, 2007 und 2008 für den Bezirk Eimsbüttel?

Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst.
Die Dienststelle „Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht – GEKV“ (früher: Luftbildauswertung des Kampfmittelräumdienstes) erfasst die Anträge nicht separat für die Bezirke.

2. Nach § 1 (4) der Kampfmittelverordnung sind Verdachtsflächen Grundstücke, auf denen sich nach den Erkenntnissen der zuständigen Behörde Kampfmittel befinden oder befinden können.

a. Welche Eimsbütteler Verdachtsflächen gibt es (bitte mit genauer Standortangabe)?
b. Im Bezirk Eimsbüttel sollen zudem von 111 Spielplätzen 38 auf potentiellen Risikoflächen liegen. Welche Spielplätze im Bezirk liegen auf Risikoflächen?

Zu 2.a) und 2.b):

Siehe Antwort zu 1.
Im Übrigen wird auf das System „GeoInfo-Online“ verwiesen, auf das auch das Bezirksamt Eimsbüttel Zugriff hat. Dort sind alle bekannten Verdachtsflächen dargestellt.

3. Flächen, die bereits sondiert wurden sowie bebaute Flächen und Gewässer erster Ordnung nach § 2 Nummer 1 des Hamburgischen Wassergesetzes sind keine Verdachtsflächen.
Welche Flächen in Eimsbüttel wurden zu welchen Zeitpunkten bereits sondiert?

Zu 3.):

Siehe Antwort zu 1.

4. Nach § 5 (1) der Kampfmittelverordnung sind Eigentümer einer Verdachtsfläche, auf der bauliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen, die mit Eingriffen in den Baugrund verbunden sind, verpflichtet, ein geeignetes Unternehmen mit der Durchführung von Aufgaben der Sondierung auf der betroffenen Fläche und dem Freilegen eines Kampfmittels oder Verdachtsobjektes zu beauftragen. Das Unternehmen ist verpflichtet, der zuständigen Behörde den Beginn der Arbeiten anzuzeigen und das Ergebnis der Sondierung der Verdachtsfläche mitzuteilen. Der Beginn baulicher Maßnahmen ist erst nach Abschluss der Sondierung zulässig. Über Ausnahmen entscheidet nach § 5 (2) die zuständige Behörde.

a. In wie vielen Fällen im Bezirk, mussten Eigentümer einer Verdachtsfläche jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008 und in 2009 geeignete Unternehmen mit der Durchführung von Aufgaben der Sondierung auf der betroffenen Fläche und dem Freilegen eines Kampfmittels oder Verdachtsobjektes beauftragen?
b. Der Beginn baulicher Maßnahmen ist erst nach Abschluss der Sondierung zulässig. In wie vielen Fällen im Bezirk Eimsbüttel ist ein Beginn baulicher Maßnahmen noch nicht möglich, da Sondierungen noch nicht abgeschlossen worden sind?
c. Wie viele Ausnahmen wurden genehmigt?

Zu 4.a) bis 4.c):

Der zuständigen Behörde liegen weder Zahlen vor über die Fälle, in denen Grundeigentümer Sondierungen/Freilegungen beauftragen mussten, noch darüber, in wie vielen Fällen im Bezirk Eimsbüttel Sondierungen noch nicht abgeschlossen wurden.
Der Kampfmittelräumdienst bekommt den Beginn der Sondierungen sowie die Ergebnisse der Sondierungen durch die Fachfirmen angezeigt; dieses erfolgt aber zeitversetzt und nicht nach Bezirken geordnet.
Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

5. Werden bei Maßnahmen Kampfmittel oder Verdachtobjekte gefunden, ist unverzüglich die zuständige Behörde zu informieren. Sie hat die Kampfmittelbeseitigung zu veranlassen.
a.In wie vielen Fällen jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008 und in 2009 war dies der Fall und an welchen Standorten?

Zu 5.a):
Siehe Antwort zu 1.

b.Die Kosten der Kampfmittelbeseitigung trägt die Freie und Hansestadt Hamburg. Welche Kosten sind der FHH in den Jahren 2006, 2007 und 2008 entstanden?
Zu 5.b):
Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht erfasst.

6. Die Kosten des Sondierens einer Verdachtsfläche, des Freilegens von Kampfmitteln oder Verdachtsobjekten und die Kosten der Wiederherstellung der Flächen hat der Eigentümer zu tragen.

Welche Grobkosten sind jeweils

a.mit dem Sondieren einer Verdachtsfläche,
b.dem des Freilegens von Kampfmitteln oder Verdachtsobjekten
c.der Wiederherstellung der Flächen verbunden?

Zu 6.a) bis 6.c):
Der zuständigen Behörde liegen keine Angaben über die erfragten Kosten vor, da diese ausschließlich von den Grundstückseigentümern zu erbringen sind.

 

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