Belastete Flächen in Eimsbüttel

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Marc Schemmel, Gabor Gottlieb und Rüdiger Rust (SPD-Fraktion)

Vorbemerkung:
Die erbetenen Informationen können für das gesamte Bezirksamtsgebiet grundsätzlich nur für die FHH-eigenen Flächen herausgegeben werden. Soweit es sich um Privatgrundstücke handelt, werden durch die Herausgabe von bodenbezogenen Informationen Rechte der Eigentümer betroffen (Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung bzw. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen). Die vor einigen Jahren noch regelmäßig durchgeführte Aktualisierung der Eigentumsverhältnisse für sämtliche im Altlasthinweiskataster registrierten Flächen wird aus Kostengründen nicht mehr fortgeführt. Daher sind in den beigefügten Listen sämtliche aktuell registrierte Flächen des Bezirksamtsgebietes (sowohl FHH-eigen als auch privat) aufgeführt, jedoch ohne Angaben zu Belegenheit oder Bezeichnung der Standorte.

Sachverhalt:
Der Bodenschutz zielt darauf ab, „nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen“ (nach § 1 BBodSchG). Jahrzehntelang fehlende Umweltschutzmaßnahmen und andere Einflüsse haben jedoch in den Böden ihre Spuren hinterlassen. Gerade bei vielen industriell genutzten Flächen ist es im Laufe der Zeit zu Versickerungen von Stoffen gekommen, den sog. Altlasten. Zur Beseitigung dieser Altlasten sind oftmals umfangreiche Bodensanierungsmaßnahmen notwendig. Über die Themen Bodenschutz und Altlasten – u.a. die Altlastensanierung oder das Flächenrecycling – wird ausführlich auf den Seiten der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt informiert: http://www.hamburg.de/boden-altlasten/ Seit 1979 werden in Hamburg altlastverdächtige Flächen systematisch erfasst. Registriert werden diese Flächen im Altlastenhinweiskataster. Demnach sind (Stand 1.10.2014) 1662 altlastenverdächtige Flächen in Hamburg vermerkt.

Wir fragen die zuständige Fachbehörde:

  1. Welche altlastenverdächtigen bzw. festgestellten Altlasten-Flächen sind für den Bezirk Eimsbüttel registriert (bitte mit Angabe der jeweiligen Stadtteile, Standorte und Flächengrößen)?
  2. Welche Altlasten wurden auf den jeweiligen Flächen festgestellt bzw. werden dort angenommen?

Zu 1. und 2.: Siehe Anlage. Einige Flächen werden mehrfach aufgelistet. Dann sind beispielsweise mehrere Spezifizierungen oder Einstufungen für dieselbe Fläche vorhanden. Die Eintragungen zur Art der Altlast befinden sich in der Spalte „Spezifizierung“.

  1. Wie werden die jeweiligen Flächen derzeit genutzt?

Zu 3.: Über die derzeitige Nutzung kann von der BSU keine Angabe gemacht werden, da diese Information nicht laufend im Altlasthinweiskataster aktualisiert wird. Die aktuelle Nutzung einer Fläche wird im Einzelfall im Rahmen der Bearbeitung erhoben.

  1. Wie werden diese Flächen überprüft und ggf. gesichert?

Zu 4.: Siehe Anlage. Die Einstufung gibt Auskunft über die aktuelle Bewertung bzw. Bearbeitung einer Fläche. Die Einstufungen haben dabei folgende Bedeutung:

dekontaminiert (teilweise): Die Fläche ist entweder auf einer Teilfläche oder in Bezug auf einzelne Gefährdungspfade saniert.

Erkundung oder in orientierender Untersuchung: Es gibt erste Anhaltspunkte, dass auf der Fläche Belastungen vorliegen könnten, Untersuchungen zur weiteren Beurteilung der Belastungen laufen.

gesichert: Die Fläche ist so gesichert, dass von ggf. vorhandenen Belastungen keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen.

Handlungsbedarf bei Nutzungsänderung oder baulichen Änderungen: Bei der gegenwärtigen Nutzung / Bebauung gehen von der Fläche keine Gefahren für Mensch und Umwelt aus. Bei Änderung der Nutzung / Bebauung muss eine neue Gefährdungsabschätzung erfolgen.

in der Sanierung: Die Fläche wird zurzeit saniert durch Sicherung oder Dekontamination.

in Detailuntersuchung: Erste Untersuchungen haben eine Belastung der Fläche gegeben, es erfolgen weitere Untersuchungen zur genauen Eingrenzung.

in Überwachung (6aa): Die Fläche befindet sich im Rahmen der Gefährdungsabschätzung in der Überwachung.

in Überwachung (6ab): Die Gefährdungsabschätzung ist abgeschlossen. Die Fläche wird überwacht (Überwachung als Maßnahme).

noch nicht in Bearbeitung: Mit der Gefährdungsabschätzung der Fläche wurde noch nicht begonnen.

Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen: Maßnahmen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit verhindern oder vermindern, insbesondere Nutzungsbeschränkungen.

  1. Für welche dieser Flächen gibt es konkrete Sanierungspläne? a) Welche Pläne sind das jeweils? b) Bis wann sollen sie jeweils umgesetzt sein? c) Warum bestehen für die anderen Flächen jeweils keine Pläne?

Zu 5.:

Die übrigen Flächen befinden sich zurzeit nicht in Sanierung, weil

– sie bereits saniert/gesichert sind oder,

– ein Zugriff auf die Fläche zur Bewertung und/oder Sanierung derzeit wegen

Überbauung nicht möglich ist oder,

– eine Sanierung bei der derzeitigen Nutzung nicht notwendig ist oder,

– die Flächen zurzeit untersucht und bewertet werden und noch keine Entscheidung

über eine Sanierungsnotwendigkeit gefallen ist,

– die Flächen noch nicht untersucht wurden.

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